PresseKat - Schiffsfonds vor dem Aus?

Schiffsfonds vor dem Aus?

ID: 692070

(firmenpresse) - Der milliardenschwere Markt für Schiffsbeteiligungen steht vor dem Kollaps. Presseberichten zufolge plant der Hamburger Lloyd-Fonds, 16 seiner Schiffe in eine Auffanggesellschaft auszugliedern – eine Art „Bad Bank“ für notleidende Finanzierungen.

Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..

Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.:

„Damit könnte eines der beliebtesten Steuersparmodelle der Deutschen vom Markt verschwinden. Anlegern drohen massive Kapitalverluste, auch andere Fonds-Anbieter ähnliche Modelle für ihre maroden Schiffsfonds planen. Zudem haben namhafte Schiffsfinanzierer wie die Commerzbank angekündigt, sich ganz aus dem Geschäft zurückzuziehen“.

Die Branche leidet seit Jahren an hohen Überkapazitäten, die die Preise drücken. Viele Unternehmen sind kaum in der Lage, die Schiffskosten ihrer Schiffe zu bezahlen und geraten so mit ihren Kreditzahlungen immer mehr in Rückstand. Für die Anleger bedeutet dies einen möglichen Verlust des eingesetzten Kapitals, mitunter auch bei anderen Fondsgesellschaften die Anleger aufgefordert werden, Kapital nachzuschießen, um mögliche Sanierungskonzepte zu tragen.

Jahrelang galten Schiffsfondsbeteiligungen als sichere Anlage, in den meisten Fällen die Anleger nicht um das einer Schiffsfondsbeteiligung in Form der Kommanditgesellschaft immanente Totalausfallrisiko informiert wurden. So sind die wenigsten Anleger um das einer Fondsbeteiligung in Form der KG immanente Kommanditistenrisiko, also die Gefahr, aus negativen Kapitalkonten geleistete Ausschüttungen im Bedarfsfall an die Fondsgesellschaft zurückzahlen zu müssen, informiert.

Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter:

„Im Rahmen einer Beratung muss jeder Anleger über die Chancen wie auch um die Risiken seiner Beteiligung informiert werden. In den wenigsten Fällen werden unserer Erfahrung nach die konkreten Kapitaltotalverlustrisiken Anlegern mündlich gegenüber offenbart, die Anlageberatungsgesellschaften sich meist auf den Emissionsprospekt zurückziehen, in welchem die umfassenden Risiken einer Schiffsfondsbeteiligung dargestellt sind“.





Jedoch werden oftmals diese Fondsprospekte Anlegern nicht „rechtzeitig“ nach der Rechtsprechung des BGH überlassen, eine Prospektüberlassung am Zeichnungstag in aller Regel nicht rechtzeitig im Sinne der Rechtsprechung des BGH ist. Denn dann hat kein Anleger mehr die Möglichkeit, vor Zeichnung mögliche Risiken aus dem Fondsprospekt „herauszulesen“. Bei Beratung durch ein Kreditinstitut steht zudem in Frage, inwieweit die dortigen Banken ihre Anleger auf weitere Vertriebsprovisionen haben hinweisen lassen, welche sie von den Fondsgesellschaften für ihre Vertriebstätigkeit kassieren. Betroffen sind die Grundsätze der kick-back-Rechtsprechung des BGH, wonach jeder Anleger zur Vermeidung von Interessenskollisionen das Recht hat, in Erfahrung zu bringen, was „seine“ Bank an Vertriebsleistungen für ihre Vertriebstätigkeit generiert“.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet betroffenen Anlegern die Möglichkeit, individuell mögliche Ersatzansprüche kostenfrei und unverbindlich prüfen zu lassen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter www.schutzverein.org. Anleger haben auch die Möglichkeit, unter info(at)schutzverein.org sich individuell um ihre haftungsrechtlichen Möglichkeiten zu informieren.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.

Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.



Leseranfragen:

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Kainzenweg 1
94036 Passau
Tel: 0851-9884011
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E-Mail: info(at)schutzverein.org
www.schutzverein.org



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Datum: 01.08.2012 - 15:56 Uhr
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Freigabedatum: 03.08.2012

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