Eine richtige Unternehmensbewertung ist kein Zufallsprodukt.
(firmenpresse) - Wenn Sie den Vorstellungen des Bundeswirtschaftsministerium im Zusammenhang mit der jüngster Erbschaftssteuerreform folgen, ein Vielfaches des Jahresgewinns – genauer gesagt, mehr als das Zehnfache. Eine derartige Verallgemeinerung ist natürlich blanker Unsinn, denn es blendet den zentralen Aspekt aus, dass es erhebliche branchenspezifische Unterschiede gibt und der gewählte Ansatz ist vom Grunde her und der angesetzten Bewertungsmethode ohnehin viel zu hoch angesiedelt. Ein Stückchen näher kommt man der Wahrheit, wenn man sich an den für verschiedene Branchen ermittelten Ebit-Faktoren orientiert. Diese findet man heute mehr oder weniger regelmäßig in verschiedenen Wirtschaftsmagazinen. Sie fussen auf Erfahrungswerten der jüngsten Vergangenheit und weisen aus, das wie vielfache eines in einer bestimmten Branche erzielten Ebits ( Gewinn vor Zinsen und Steuern) als Kaufpreis gezahlt wurde und so ergeben sich Bandbreiten von dem drei bis neunfachen, je nach Branche. Auch hier ist Vorsicht geboten, denn auch diese differenziertere Betrachtungsweise spiegelt selten den wahren Wert eines spezifischen Unternehmens wider. Wie bei allen Vereinfachungsverfahren kann auch hier die Vereinfachung zu völlig falschen Ergebnissen führen. Nach dem zugrunde liegenden gedanklichen Ansatz müssten beispielsweise alle Unternehmen in einer bestimmten Branche bei annähernd gleicher Umsatzgröße im Verhältnis denselben Unternehmenswert aufweisen. Das ist mitnichten der Fall. Ein Unternehmensgewinn ist bestimmten Manipulationsgrößen ausgesetzt, die sich insbesondere aus steuerlichen oder bewertungsrechtlichen Vorschriften oder Überlegungen ergeben. In der Konsequenz bedeutet dies, dass die Bilanzen der allermeisten mittelständischen Unternehmen steueroptimiert sind, jedoch nicht die wahre betriebswirtschaftliche Ertragskraft ausweisen – und nur darauf kommt es an. Es sind also bestimmte Bereinigungen vorzunehmen, so dass zwei Unternehmen bei gleichem Bilanzergebnis vollständig anders bewertet werden müssen. Zudem gründen sich Unternehmenswerte auf Zukunftsergebnissen, ein Umstand, der bei dem Ebit-Verfahren keine Berücksichtigung findet. Kein Vereinfachungsverfahren kann insofern eine professionelle und methodisch richtige Unternehmensbewertung ersetzen, sondern bestenfalls eine erste Orientierung liefern.
Der Autor dieses Beitrags ist Verfasser und Herausgeber des neu erschienenen Praxishandbuchs „ Ratgeber Unternehmensverkauf“, zu beziehen im gesamtdeutschen
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