(ots) - Durch die Reform des
bankenaufsichtlichen Meldewesens wird die deutsche Bankenaufsicht
schon bald flächendeckend über quartalsweise Ertragsdaten aus
Finanzinstituten verfügen. Auf der Basis von Standardreportings
erhält die Bankenaufsicht eine verbesserte Informationsgrundlage
durch die die mikro- und makroprudentielle Aufsicht deutlich
verstärkt wird. Bereits zum 31. März 2012 sollen die Institute
erstmals ihre Ertragsdaten melden. Gefordert werden "Unterjährige
Finanzdaten", Millionenkreditmeldungen, die Umsetzung der COREP
(Framework on Common Reporting) sowie neue Berichte über die
Risikotragfähigkeit. Parallel dazu muss die Kreditwirtschaft Basel
III und die noch weitergehende CRD IV umsetzen sowie die novellierten
MaRisk und IFRS 9.
Die EUROFORUM-Konferenz "Neuerungen im Meldewesen" (27. und 28.
September 2012, Köln) greift die neuen Anforderungen an die
Meldepflichten der Kreditwirtschaft auf und stellt Lösungen zur
Prozessoptimierung vor. Einen Überblick über die neuen nationalen und
internationalen Neuerungen im Meldewesen durch die anstehende
Modernisierung und Harmonisierung des bankenaufsichtlichen
Meldewesens geben Katharina Fischer (Deutsche Bundesbank) und Eric
Freund (BaFin).
Die geplanten Änderungen im Millionenkredit- und Solvenzmeldewesen
COREP erläutern Lars Gutsche (BaFin) und Tobias Kreuter (Deutsche
Bundesbank). Die neuen Anforderungen an die Risikotragfähigkeit von
Kreditinstituten sind das Thema von Marlon Maaß (Deutsche
Bundesbank). Neben den Experten aus der Bankenaufsicht werden auch
die Auswirkungen der neuen Meldepflichten in der Bankenpraxis
diskutiert. Dr. Helmut Kaltenhauser (Landesbank Hessen-Thüringen)
stellt die auftretenden Zielkonflikte bei den unterschiedlichen
Datenanforderungen vor und berichtet praxisnah, wie Datenquellen,
Datenqualität und Konsistenz effizient und kostengünstig
gewährleistet werden können.
Weitere Informationen unter: http://bit.ly/meldewesen
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Dr. phil. Nadja Thomas
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