PresseKat - Notleidende Schiffsfonds – Genaue Prüfung möglicher Nachforderungen erforderlich

Notleidende Schiffsfonds – Genaue Prüfung möglicher Nachforderungen erforderlich

ID: 709242

(firmenpresse) - Viele Anleger müssen befürchten, gegen ihren Willen Geld in notleidende geschlossene Fonds nachschießen zu müssen.

Meistens wird es sich um die Rückforderung von Ausschüttungen handeln, manchmal auch um echte Nachschüsse. Das trifft möglicherweise tausende Anleger, die von der Krise der Schiffsfonds betroffen sind.

Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter Berufung auf einen Bericht der FAZ.

„Grundsätzlich gilt, dass Anleger vor unfreiwilligen Nachzahlungen bei Fondsbeteiligungen in Form einer Kommanditgesellschaft geschützt sind. Hierbei ist die Haftung der Kommanditisten auf die Einlage begrenzt, demzufolge in jedem Einzelfall geprüft werden muss, ob die Fondsgesellschaft überhaupt Nachschüsse verlangen kann oder tatsächlich die Rückzahlung geleisteter Ausschüttungen gefordert wird“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..

Gemäß § 172 Abs. 4 HGB sind Anleger verpflichtet, aus Jahresfehlbeträgen geleistete Ausschüttungen im Bedarfsfall an die Fondsgesellschaft zurückzuzahlen. Im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft kann der Insolvenzverwalter die aus negativen Kapitalkonten von der Fondsgesellschaft an die Anleger geleisteten Zahlungen zurückfordern, was vom BGH bereits rechtskräftig entschieden wurde.

Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter:

„Insoweit gilt es im Einzelfall zu prüfen, ob Ausschüttungen tatsächlich aus Jahresfehl- oder Jahresüberschüssen geleistet wurden, in jedem Fall die Haftung eines Anlegers unwiderruflich nur auf die Kapitaleinlage beschränkt ist“.

Die Krise der Schiffsfonds weitet sich zwischenzeitlich aus. So sind angeblich 2.500 Schiffe über geschlossene Beteiligungen finanziert. Rund 800 von ihnen – ungefähr 20% aller in Deutschland registrierten Schiffen - befänden sich Schätzungen von Experten zufolge in finanziellen Schwierigkeiten. Mehr als 100 Schifffonds haben bereits Insolvenz angemeldet.





Ursache der Krise der Schiffsfonds sind Überkapazitäten auf den Weltmeeren und zu viele Beteiligung, die in den vergangen Jahren den Anlegern zum Kauf angeboten und die offensichtlich an den Bedürfnissen des Schiffmarkts vorbeigebaut worden sind. Auch Reeder haben sich an diesem Geschäft beteiligt und Schiffe gebaut, um sie dann in eine geschlossene Beteiligung einzubringen, die sie selbst aufgelegt haben.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. rät betroffenen Anlegern grundsätzlich auch eine sorgfältige Information aus dem Gesellschaftsvertrag. Häufig ist im Gesellschaftsvertrag nicht klar geregelt, welche Änderungen die Gesellschafterversammlung mit welchen Mehrheiten beschließen kann, insbesondere, ob Nachschusspflichten überhaupt anders als einstimmig beschlossen werden können.

Auch Schadensersatzansprüche sind in diesem Falle individuell und für den Einzelfall zu prüfen, mitunter in den geführten Beratungsgesprächen den Anlegern nicht alle Risiken aus einer Fondsbeteiligung in Form der KG mitgeteilt wurden.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bewertet kostenfrei und unverbindlich mögliche Ersatzansprüche bei gescheiterten Fondsbeteiligungen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.schutzverein.org oder fragen Sie einfach an unter info(at)schutzverein.org, Stichwort „Schiffsfonds“.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.

Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.



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Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Kainzenweg 1
94036 Passau
Tel: 0851-9884011
Fax: 0851-9884029
E-Mail: info(at)schutzverein.org
www.schutzverein.org



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Bereitgestellt von Benutzer: Schutzverein
Datum: 29.08.2012 - 10:36 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Bettina Wittmann
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Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 29.08.2012

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