(ots) - Da kauft jemand bei eBay die angebotene Ware, zahlt
aber nicht. Selbstverständlich möchte man daraufhin als Verkäufer
eine negative Bewertung des Käufers abgeben, schließlich werden
Verkäufer ja auch bewertet. - Pustekuchen! Im neuen Bewertungssystem
von eBay gibt es nur noch die Wahl zwischen positiver oder gar keiner
Bewertung, wenn es um die Käufer geht.
Früher war zwar nicht alles, aber das eBay-Bewertungssystem sicher
besser
Aufgrund der klaren Kennzeichnung positiver und negativer
Bewertungen konnte man Verkäufer und Käufer hervorragend einschätzen.
Seit eBay sein Bewertungssystem umgestellt hat, können Käufer nur
noch in der Kategorie "Positive Bewertungen" bewertet werden. Wählt
man diese Kategorie, kann man zwar durchaus auch dort seinem Ärger
Luft machen und Negatives schreiben. Das Bewertungsprofil des Käufers
wird aber weiterhin "100% positive Bewertungen" zeigen, auch wenn
dort enttäuschte und betrogene Verkäufer ihrem Ärger Luft machen.
Warum macht eBay so etwas? Auf Nachfrage teilte die Firma den
Grund der Änderung mit: Wenn in der Vergangenheit Käufer XY einen
Verkäufer negativ bewertet hat, kam es anschließend häufig zu
"Rachebewertungen" seitens des Verkäufers. Um dies zu unterbinden,
hat Ebay die negativen Käufer-Bewertungen einfach abgestellt bzw.
lässt diese nur noch "hintenrum" zu, ohne sie im System als negativ
zu bewerten. Negative Einzelbewertungen haben keinen Einfluss mehr
auf das Gesamt-Bewertungsprofil des Käufers, das einfach "100 %
positiv" bleibt.
Einseitiger Käuferschutz
In Zukunft muss kein Käufer "Rachebewertungen" fürchten, wenn er
den Verkäufer negativ bewertet. Aber wo bleibt der Schutz der
Verkäufer? Auch unter Käufern gibt es Betrüger, die den Verkäufer
übers Ohr hauen. Nun genießen sie Narrenfreiheit und dürfen sich ohne
weiteres auf dem Verkäuferprofil aus nichtigen Anlässen negativ
austoben. Kostet der Versand mehr als die Briefmarke oder wurde die
Verpackung auf dem Postweg beschmutzt, gibt es Negativbewertungen -
schließlich haben sie nichts zu befürchten.
Fazit der Unfallzeitung
Nachdem ich selbst schlechte Erfahrungen mit dem neuen
Bewertungssystem gemacht hatte, entschließe ich mich, den Fall als
eBay-Unfall einzuordnen und die Öffentlichkeit auch in der
Unfallzeitung zu informieren. Dies ist ein klarer Fall für den
Verbraucherschutz, der das einseitige Bewertungssystem mal unter die
Lupe nehmen sollte. Bei einem solchen System haben es ehrliche
Händler schwer, sich gegen vermeintliche Billigangebote der
Konkurrenz durchzusetzen.
http://bit.ly/Sxh11b
Roberto Galifi
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