PresseKat - EANS-Adhoc: GSW Immobilien AG begibt Wandelanleiheüber rund 185 Mio. EUR

EANS-Adhoc: GSW Immobilien AG begibt Wandelanleiheüber rund 185 Mio. EUR

ID: 763356

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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15.11.2012

Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten
Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan oder sonstigen
Ländern, in denen das Angebot oder der Verkauf von Wertpapieren
gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. GSW Immobilien AG begibt
Wandelanleihe über rund 185 Mio. EUR Berlin, 15. November 2012 - Der
Vorstand der GSW Immobilien AG (ISIN: DE000GSW1111; WKN: GSW111) hat
heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine
unbesicherte, nicht nachrangige Wandelanleihe in Höhe von rund 185
Mio. EUR und einer Laufzeit bis November 2019 zu begeben (die
"Wandelschuldverschreibungen"). Die Wandelschuldverschreibungen sind
in rund 5,1 Mio. neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der GSW
Immobilien AG wandelbar. Mit der Ausgabe der
Wandelschuldverschreibungen beabsichtigt die GSW Immobilien AG, die
aktuell guten Marktbedingungen für die Finanzierung des künftigen
Unternehmenswachstums zu nutzen und damit zugleich ihre
Finanzierungsquellen und Investorenbasis weiter zu diversifizieren.
Nach der Akquisition von 4.400 Wohnungen im Oktober diesen Jahres
sowie dem bereits bekanntgegebenen geplanten Erwerb weiterer rund
3.000 Wohnungen in Berlin, der in den Verhandlungen weit
fortgeschritten ist und in Kürze abgeschlossen werden könnte,
beabsichtigt die GSW Immobilien AG, ihre erfolgreiche
Wachstumsstrategie fortzusetzen. Der Nettoemissionserlös aus der
Begebung der Wandelschuldverschreibungen soll die erforderliche
finanzielle Flexibilität gewährleisten und insbesondere für die




Finanzierung des Erwerbs weiterer attraktiver Immobilienportfolien
verwendet werden. Die Wandelschuldverschreibungen werden zu 100%
ihres Nennbetrags begeben und zurückgezahlt und werden mit einem
jährlichen Kupon zwischen 2,0% und 2,5%, und einer anfänglichen
Wandlungsprämie zwischen 20% und 25% über dem Referenzpreis(1)
ausschließlich institutionellen Investoren außerhalb der Vereinigten
Staaten von Amerika, Kanada, Australien und Japan im Rahmen einer
Privatplatzierung angeboten. Die Wandelschuldverschreibungen werden
eine Laufzeit von 7 Jahren haben. Die Anleihegläubiger werden das
Recht haben, eine vorzeitige Rückzahlung der
Wandelschuldverschreibungen zum fünften Jahrestag nach dem Ausgabetag
zu 100% ihres Nennbetrags zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu
verlangen. Der Kupon und die Wandlungsprämie werden voraussichtlich
noch im Laufe des heutigen Tages im Rahmen eines beschleunigten
Bookbuilding-Verfahrens ermittelt. Die Wandelschuldverschreibungen
werden von der GSW Immobilien AG voraussichtlich am oder um den 20.
November 2012 begeben und sollen nach Durchführung der Transaktion
zum Handel in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse
einbezogen werden. Das Recht der Aktionäre der GSW Immobilien AG zum
Bezug der Wandelschuldverschreibungen wurde ausgeschlossen. Die GSW
Immobilien AG wird sich vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen zu einem
90-tägigen Lock-Up verpflichten. Deutsche Bank AG und Société
Générale Corporate & Investment Banking begleiten die Transaktion als
Joint Lead Managers und Joint Bookrunners.

1) Der Referenzpreis entspricht dem volumengewichteten
Durchschnittspreis der Aktien der GSW Immobilien AG im XETRA-Handel
während des Zeitraums des Handelsbeginns am 15. November 2012 bis zur
endgültigen Preisfestsetzung der Wandelschuldverschreibungen.

- Ende der Ad-hoc-Meldung -

Zusatzinformationen Die Aktien der GSW Immobilien AG sind zum Handel
im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard)
sowie im Regulierten Markt der Berliner Börse zugelassen (ISIN:
DE000GSW1111, WKN: GSW111) und im MDAX-Index der Deutschen Börse
gelistet.

Wichtige Mitteilung Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in
den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan
oder sonstigen Ländern, in denen das Angebot oder der Verkauf von
Wertpapieren gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Diese
Ad-hoc-Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken. Sie
stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Im Zusammenhang mit dieser
Transaktion gab es weder ein öffentliches Angebot, noch wird es ein
öffentliches Angebot der Wandelschuldverschreibungen geben. Im
Zusammenhang mit dem Angebot der Wandelschuldverschreibungen wird
kein Prospekt erstellt. Die Wandelschuldverschreibungen dürfen in
keiner Jurisdiktion öffentlich angeboten werden, wenn die Emittentin
der Wandelschuldverschreibungen in einer solchen Jurisdiktion dazu
verpflichtet wäre, einen Prospekt oder ein anderes Angebotsdokument
in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen zu erstellen oder zu
registrieren. Die Verteilung dieser Ad-hoc-Mitteilung und das Angebot
und der Verkauf der Wandelschuldverschreibungen können in bestimmten
Jurisdiktionen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die
diese Ad-hoc-Mitteilung lesen, sollten sich über diese Beschränkungen
informieren und diese Beschränkungen einhalten. Diese
Ad-hoc-Mitteilung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an
Personen in Australien, Kanada, Japan oder den Vereinigten Staaten
von Amerika (die "Vereinigten Staaten") oder einem anderen Land, in
dem das Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf oder zur Zeichnung rechtswidrig ist. Die in dieser
Ad-hoc-Mitteilung erwähnten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten
Staaten nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in
zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum
Verkauf angeboten werden, vorbehaltlich einschlägiger
Ausnahmereglungen von den Registrierungserfordernissen nach dem
Securities Act. Die in dieser Ad-hoc-Mitteilung erwähnten Wertpapiere
dürfen nicht in Australien, Kanada oder Japan oder an oder für
Rechnung von oder zugunsten von australischen, kanadischen oder
japanischen Einwohnern nicht verkauft werden. Das Angebot und der
Verkauf der in dieser Ad-hoc-Mitteilung erwähnten Wertpapiere ist
nicht und wird nicht gemäß dem Securities Act oder den einschlägigen
australischen, kanadischen oder japanischen Wertpapiergesetzen
registriert. Die Wertpapiere werden weder in den Vereinigten Staaten
noch andernorts öffentlich angeboten. Diese Ad-hoc-Mitteilung ist
eine Anzeige und kein Prospekt im Sinne der EU-Richtlinie 2003/71/EG
des Europäischen Parlaments und der Kommission vom 4. November 2003
und deren Umsetzung in den einzelnen Mitgliedsstaaten des
Europäischen Wirtschaftsraums (die "Prospektrichtlinie"). In den
einzelnen Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, die die
Prospektrichtlinie umgesetzt haben (die "Relevanten
Mitgliedsstaaten"), wurde und wird kein öffentliches Angebot der
Wandelschuldverschreibungen unterbreitet, das die Veröffentlichung
eines Prospekts in einem Relevanten Mitgliedsstaat erfordern würde.
Demzufolge dürfen die Wandelschuldverschreibungen in den Relevanten
Mitgliedsstaaten ausschließlich angeboten werden:

(a) an Personen, die als qualifizierte Anleger in Sinne der
Prospektrichtlinie gelten;
(b) an weniger als 100 oder, in den Relevanten Mitgliedsstaaten, die die
betreffende Vorschrift der Änderungsrichtlinie zur Prospektrichtlinie umgesetzt
haben, 150 natürliche oder juristische Personen (mit Ausnahme von qualifizierten
Anlegern wie in der Prospektrichtlinie definiert) vorbehaltlich der Einholung
der vorherigen Zustimmung des oder der von der Gesellschaft für ein solches
Angebot beauftragten Bank bzw. Banken;
(c) bei Vorliegen anderer unter Artikel 3(2) der Prospektrichtlinie
fallender Umstände,

vorausgesetzt, dass keines der oben unter (a) bis (c) erwähnten
Angebote die Gesellschaft oder eine Bank zur Veröffentlichung eines
Prospekts gemäß Artikel 3 der Prospektrichtlinie oder eines Nachtrags
zum Prospekt gemäß Artikel 16 der Prospektrichtlinie erfordert. Im
Sinne dieses Absatzes bedeutet die Formulierung "öffentliches Angebot
der Wandelschuldverschreibungen" in einem der Relevanten
Mitgliedsstaaten jede Mitteilung an Einzelpersonen oder
Gesellschaften in jedweder Form und auf jedwede Weise, die
ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und die
anzubietenden Wandelschuldverschreibungen enthält, um einen Anleger
in die Lage zu versetzen, sich für den Kauf oder die Zeichnung der
Wandelschuldverschreibungen zu entscheiden. Diese
Verkaufsbeschränkung gilt zusätzlich zu jeglichen anderen
Verkaufsbeschränkungen, die in diese Relevanten Mitgliedsstaaten
gelten. Diese Mitteilung stellt kein öffentliches Angebot von
Wertpapieren im Vereinigten Königreich dar. Dementsprechend richtet
sich die Mitteilung nur an (i) Personen außerhalb des Vereinigten
Königreichs oder (ii) qualifizierte Anleger, die unter Artikel 86(7)
des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion)
Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend "Order")
fallen, hiervon eingeschlossen sind Gesellschaften, die von der
Financial Services Authority überwacht werden, sowie Gesellschaften,
die nicht von der Financial Services Authority überwacht werden, aber
deren einziger Gesellschaftszweck die Investition in Wertpapiere ist
und die unter die Definition des professionellen Anlegers gemäß
Artikel 19(5) der Order fallen, sowie vermögende Personen, die unter
Artikel 49(2)(a)-(d) der Order fallen.

Rückfragehinweis:
René Bergmann
Tel.: +49 30 2534 1362
Fax: +49 30 2534 233 1960
E-Mail: rene.bergmann(at)gsw.de

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: GSW Immobilien AG
Charlottenstr. 4
D-10969 Berlin
Telefon: +49 30 68 99 99 0
FAX: +49 30 68 99 99 999
Email: kundenservice(at)gsw.de
WWW: http://www.gsw.de
Branche: Immobilien
ISIN: DE000GSW1111
Indizes: MDAX
Börsen: Regulierter Markt: Berlin, Regulierter Markt/Prime Standard:
Frankfurt
Sprache: Deutsch


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Datum: 15.11.2012 - 07:53 Uhr
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