PresseKat - "Leben zu zweit: Was ändert sich?" ERGO Verbrauchertipps

"Leben zu zweit: Was ändert sich?" ERGO Verbrauchertipps

ID: 777161

Vorsorge&Beruf

(firmenpresse) - Zusammenlegen von Haftpflicht- und Hausratversicherung - Vorsicht bei "Altverträgen"

Sowohl die Haftpflicht- als auch die Hausratversicherung machen es Singles beim Übergang in ein gemeinsames Leben auf den ersten Blick sehr leicht: Die bestehenden Verträge können oft zusammengelegt werden. Wenn vorher etwa beide Ehepartner eine Haftpflichtversicherung hatten, kann mit der Gründung eines gemeinsamen Haushalts derjenige Partner seine Versicherung kündigen, der diese zuletzt abgeschlossen hat. Er wird dann in die Haftpflichtversicherung seines Partners mit aufgenommen. "Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, ob es einen entsprechenden Tarif für Ihre neue Lebenssituation gibt", so ein Tipp der ERGO Experten. Auch bei der Hausratversicherung bietet sich eine Zusammenlegung an. Die Ehepartner zahlen dann nur die Beiträge für einen Vertrag - und trotzdem ist der gesamte Hausstand geschützt. Dennoch lohnt sich beim Übergang zur gemeinsamen Versicherung ein kritischer Blick, wissen die Experten von ERGO: "Vorsicht ist bei sogenannten Altverträgen geboten. Bringt zum Beispiel der Ehemann seine Hausratversicherung mit in die Ehe, kann es sein, dass der tatsächliche Wert des gemeinsamen Hausrats deutlich über der versicherten Summe liegt." Die Experten raten deshalb zu einer Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Versicherungssumme: "Die Ausstattung eines Haushalts wird über die Jahre immer besser. Wer seinen Vertrag nicht an die neuen Gegebenheiten anpasst, kann bei einem Schaden eine böse Überraschung erleben." Liegt nämlich eine Unterversicherung vor, wird der Schaden nur anteilig, also im Verhältnis zur versicherten Summe ersetzt. Die Experten empfehlen deshalb, die Hausratversicherung regelmäßig - nicht nur bei der Eheschließung - zu überprüfen. Nur so ist die Ausstattung des eigenen Zuhauses auch immer umfassend geschützt.

Quelle: ERGO


Absicherung des Partners

Nicht nur Liebe und gemeinsame Interessen bilden die Basis für eine glückliche Ehe. Auch zu finanziellen Fragen sollten sich Frischvermählte Gedanken machen. Das gilt umso mehr, wenn in der Hauptsache eine Person das Familieneinkommen erarbeitet oder das Paar zum Start ins gemeinsame Leben eine Immobilie erwirbt. Der Ausfall eines Einkommens kann dann - ohne entsprechende Absicherung - für die Hinterbliebenen in eine wirtschaftliche Katastrophe führen. Die Vorsorgeexperten von ERGO raten deshalb: "Vereinbaren Sie frühzeitig, spätestens aber nach der Hochzeit, einen Todesfallschutz zur Absicherung des Partners." Hat einer der Ehepartner bereits eine Lebensversicherung, sind häufig Eltern oder Geschwister die Begünstigten. Die ERGO Experten empfehlen, stattdessen den frisch angetrauten Partner einzusetzen. Generell raten sie, Vorsorgeverträge regelmäßig zu überprüfen und an die aktuellen Lebensverhältnisse anzupassen - beispielsweise, wenn die gerade geschlossene Ehe nicht die erste ist und damit ein neuer Partner ins Leben tritt. Bei Veränderungen in der Lebenssituation, wie beispielsweise einem Hauskauf oder der Geburt eines Kindes, bieten Versicherer dafür eine sogenannte Nachversicherungsgarantie an. In der Regel ist das bei Verträgen mit automatischer Anpassung von Beiträgen und Leistungen der Fall, wie die ERGO Experten erklären: "So lässt sich die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen und an neue Gegebenheiten anpassen."





Quelle: ERGO Lebensversicherung


"Riester-Geschenke" vom Staat

76 Prozent der Deutschen wünschen sich eine sichere Rente - und rund die Hälfte eine stärkere Förderung junger Familien mit Kindern. Beiden Wünschen kommt der Staat bereits entgegen - mit einem Angebot, das besonders für junge Ehepaare interessant ist, wissen die Experten der ERGO Lebensversicherung: "Die Ehe eröffnet unmittelbar zusätzliche Möglichkeiten für die private Altersvorsorge. So können Singles, die bisher nicht Riester-berechtigt waren, durch eine Heirat in den Genuss der großzügigen staatlichen Förderung kommen." Dafür muss zumindest ein Ehepartner als Angestellter in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein. Dann darf auch sein Partner "riestern", sogar wenn dieser - etwa als Selbstständiger oder Hausfrau - nicht rentenversicherungspflichtig und damit auch selbst nicht Riester-fähig ist. Wer auf diesem Weg "mittelbar" zum Riester-Sparer werden will, muss dazu nur selbst einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag abschließen. Die Vorsorgeexperten von ERGO kennen ein typisches Beispiel: "Eine angestellte Sparerin hat eine Riester-Rentenversicherung und heiratet einen Selbstständigen, der nicht rentenversicherungspflichtig ist. Dieser schließt daraufhin ebenfalls eine Riester-Rentenversicherung ab und zahlt mindestens 60 Euro jährlich in den Vertrag ein. So bekommt auch der Selbstständige die Riester-Förderung." Was aber, wenn das junge Eheglück nicht von Dauer ist? Bei einer Scheidung verliert der selbstständige Ehepartner die Berechtigung zum "Riestern" wieder. Er kann seinen Vertrag nach der Trennung dann entweder ruhen lassen oder ihn mit nicht geförderten Beiträgen weiterführen. Die Zulagen, die Riester so interessant machen, erhält er jedoch nicht mehr. "Sollte er irgendwann selbst - oder durch erneute Heirat - wieder Riester-fähig werden, könnte er den ruhenden Vertrag aufleben lassen und erhält wieder die staatliche Förderung", so die Experten der ERGO Lebensversicherung.

Quelle: ERGO Lebensversicherung


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Datum: 05.12.2012 - 10:38 Uhr
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