PresseKat - Vorsicht bei der Angabe Ihrer Unternehmensstandorte!

Vorsicht bei der Angabe Ihrer Unternehmensstandorte!

ID: 78448

Unternehmen müssen sich im Markt etablieren und beim potentiellen Kunden den Eindruck erwecken, die beste Wahl zu sein. Attraktiv kann es auch wirken, über mehrere Standorte zu verfügen.

Dabei ist jedoch Vorsicht geboten, wenn es sich gar nicht um Standorte in Form eigener Räumlichkeiten, bzw. um eine dauerhafte Geschäftsstelle mit eigenem Personal handelt, sondern lediglich ein Büroservice mit der Entgegennahme der Unternehmenspost beauftragt ist.

(firmenpresse) - Unternehmen müssen sich im Markt etablieren und beim potentiellen Kunden den Eindruck erwecken, die beste Wahl zu sein. Attraktiv kann es auch wirken, über mehrere Standorte zu verfügen.

Dabei ist jedoch Vorsicht geboten, wenn es sich gar nicht um Standorte in Form eigener Räumlichkeiten, bzw. um eine dauerhafte Geschäftsstelle mit eigenem Personal handelt, sondern lediglich ein Büroservice mit der Entgegennahme der Unternehmenspost beauftragt ist.

Am 04.12.2008 hatte das LG Düsseldorf (Az.: 37 O 119/08) darüber zu entscheiden, ob es wettbewerbswidrig ist, wenn ein Unternehmen von „unser Büro“ oder „unsere Repräsentanz“ spricht.
Diese Wortwahl nutzte eine Partnervermittlung auch für Standorte, an denen sich keine eigenen Räumlichkeiten befanden, sondern lediglich ein Büroservice die eingehende Post entgegennahm und weitersendete und bei Bedarf ein Büroraum für Kundentreffen zur Verfügung gestellt wurde.

Hierin sah das Landgericht Düsseldorf eine Irreführung und somit eine wettbewerbswidrige Werbung.
Gerade bei einer Partnervermittlung würde durch die Angabe örtlicher Präsenz der Eindruck vermittelt, die Agentur sei in besonderer Weise mit den lokalen Begebenheiten vertraut und verfüge über eine umfangreiche Anzahl potentieller ‚Partner’.


Fazit:
Als Unternehmensstandorte gelten ausschließlich solche, an denen eine dauerhafte Geschäftsstelle mit eigenen Mitarbeitern betrieben wird und auch nur solche sollten von Unternehmen angegeben werden!


© RA Axel Mittelstaedt 2009, Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, www.designvocat.com



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei Mittelstaedt ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht.
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster



Leseranfragen:

Rechtsanwalt Mittelstaedt – Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

RA Axel Mittelstaedt
Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
Fax. 02 21 9 40 62-62
Homepage: www.designvocat.com
Email: info(at)designvocat.com



drucken  als PDF  an Freund senden  „Champagner“ ist so exklusiv und schützenswert, dass damit u.U. noch nicht einmal werben darf, wer ihn wirklich verkauft! Movistar fordert Daten von Handynutzern
Bereitgestellt von Benutzer: Axmiko
Datum: 18.03.2009 - 17:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 78448
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Rechtsberatung (gewerblich)


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 18.03.2009

Diese Pressemitteilung wurde bisher 197 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Vorsicht bei der Angabe Ihrer Unternehmensstandorte!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

RA Mittelstaedt, Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Halbwahrheiten in Werbekampagnen unzulässig! ...

Doch sind dieser Korrekturmöglichkeit enge Grenzen gesetzt. Weicht die Werbebotschaft in ihrer Wahrnehmbarkeit für den Verbraucher zu sehr vom tatsächlichen Angebot ab, wird also mit Halbwahrheiten geworben, so ist dies irreführend und damit nich ...

Achtung bei Werbung mit kombinierten Produkten! ...

So entschied der Bundesgerichtshof am 17. Juli 2008 (Az.: I ZR 139/05) über eine Werbung eines Telekommunikationsanbieters, der dafür geworben hat, dass mit einem bestimmten Tarif an Wochenenden und Feiertagen „für 0 Cent“ telefoniert werden k ...

Alle Meldungen von RA Mittelstaedt, Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz