PresseKat - Notenbefreiung bei LRS – und was dann?

Notenbefreiung bei LRS – und was dann?

ID: 800065

Schüler mit Problemen im Lesen und Schreiben können sich in Baden-Württemberg von der Bewertung der Rechtschreibung befreien lassen. Das verschafft ihnen und der Schule kurzfristig Entlastung. Doch die Probleme bleiben und gefährden die Zukunft der Betroffenen.

(firmenpresse) - Durchschnittlich leiden etwa ein bis zwei Kinder pro Klasse an einer Lese-/Rechtschreibschwäche bzw. -störung (LRS), auch als Legasthenie bezeichnet. Sie verdrehen Buchstaben, können sich die richtige Schreibweise auch von vermeintlich einfachen Wörtern nicht merken, verrutschen beim Lesen häufig in der Zeile und lesen insgesamt oft viel langsamer als ihre Mitschüler.

Eine gute Deutschnote ist für diese Kinder – auch mit hohem Übungsaufwand zu Hause – nicht zu schaffen. Die Folge: Frustration, Schulangst, Störungen des Familienklimas. Um Kindern diesen Druck zu nehmen, gibt es vielerorts Möglichkeiten, Schüler durch einen sog. Nachteilsausgleich von der Rechtschreibnote befreien zu lassen. Damit fällt zumindest für eine gewisse Zeit eine große Last von den Familien ab. Doch diese Zeit endet meist schneller, als man denkt, warnt Dr. Matthias Beck, Institutsleiter des LOS in Backnang: Nach der für Baden-Württemberg gültigen Verwaltungsvorschrift seien zwar bei einer festgestellten Lese- Rechtschreibschwäche die Anteile des Lesens und/oder Rechtschreibens bei der Bildung der Gesamtnote im Fach Deutsch zurückhaltend zu gewichten. Das Ausmaß der Gewichtung liege jedoch in der pädagogischen Verantwortung des Lehrers. Die zurückhaltende Gewichtung könne bis einschließlich Klasse 6 gewährt werden, in Ausnahmefällen auch darüber hinaus. Was unter einem Ausnahmefall zu verstehen sei, entscheide die Klassenkonferenz.

„Bleibt die LRS unbehandelt, weil es dafür keine schlechten Noten mehr gibt, verschlechtern sich meist auch die Leistungen in anderen Fächern“, so Beck weiter. „Lesen und Schreiben werden in höheren Schulklassen zunehmend wichtiger. Spätestens bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz wird es für diese Jugendlichen dann kritisch: Der Einstellungstest entblößt gnadenlos die Lücken in der Rechtschreibung und beim Textverständnis“.

Eine Notenbefreiung sollte daher laut Beck für Eltern kein Grund zum Aufatmen sein, sondern eine Aufforderung zum Handeln. Denn nur durch eine gezielte pädagogische Förderung könnten die Probleme nachhaltig gelöst werden. Damit stiegen nicht nur die Kompetenz und das Selbstvertrauen eines Kindes, sondern auch seine Zukunftschancen.





Eltern, deren Kinder Probleme im Deutschunterricht haben, können die Lese-/Rechtschreibleistung ihres Kindes kostenlos testen lassen. Interessierte Eltern können unter der Telefonnummer 07191 3401992 einen Testplatz reservieren.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die LOS, die Lehrinstitute für Orthographie und Sprachkompetenz, widmen sich seit rund 30 Jahren ausschließlich der wissenschaftlich fundierten, pädagogischen Diagnose und Therapie der Lese-/Rechtschreibschwäche. An rund 200 Standorten in Deutschland, Luxemburg und Österreich werden nach dem Prinzip „Fördern durch Fordern“ inzwischen jedes Jahr insgesamt ca. 15.000 bis 20.000 Kinder und Jugendliche erfolgreich betreut. Seit 1995 wird die Förderarbeit von einem wissenschaftlichen Beirat, bestehend aus renommierten Experten aus Wissenschaft und Praxis, begleitet. Unabhängige Forschungseinrichtungen haben jüngst in enger Zusammenarbeit mit dem LOS-Verbund Studien über die Wirksamkeit der pädagogischen Therapie in den LOS durchgeführt. Rund 7 000 Fragebögen wurden von Eltern ausgefüllt. Anonymisierte Testergebnisse von mehr als 48 000 Kindern aus den LOS konnten ausgewertet werden. Die Ergebnisse bestätigen den außerordentlich guten Fördererfolg im LOS.
Weitere Informationen unter www.los.de.



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Bereitgestellt von Benutzer: losbacknang
Datum: 21.01.2013 - 18:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 800065
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Matthias Beck
Stadt:

Backnang


Telefon: 07191 3401992

Kategorie:

Private Weiterbildung


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 21.01.2013

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