(ots) - Das Mandat ist eine Ermächtigung. Im Falle der
Bundeswehreinsätze eine Ermächtigung zur bewaffneten Unternehmung.
Nach einigen zögernden Anläufen hat es sich durchgesetzt, diese auch
als Krieg zu bezeichnen. Das Abgeordnetenmandat wiederum ist die
Ermächtigung zur Gesetzgebung, bei entsprechenden Mehrheiten auch zum
Regieren. Nach einigen zögernden Anläufen hat es sich durchgesetzt,
dass das Mandat die Abgeordneten immer öfter mit dem Krieg
konfrontiert. Natürlich nur indirekt - würde das Mandat die
Abgeordneten selbst zum Auslandskriegseinsatz ermächtigen, wäre das
Thema längst von allen Tagesordnungen verschwunden. So aber taucht es
immer wieder auf. Während der Bundestag am Donnerstag erneut den
Bundeswehreinsatz in Afghanistan verlängerte, beschäftigte bereits
das nächste Mandat die Debatten: die direkte Beteiligung der
Bundeswehr am französischen Kriegseinsatz in Mali. Führende
Mandatsträger wiegten nachdenklich die Häupter. Man sollte
mandatieren, lautete der mehrheitliche Schluss. Das ist mittlerweile
die alles entscheidende Gewissensfrage: Soll man mandatieren? Die
Antwort lautet: Ja! Man sollte die Abgeordneten am besten nach jedem
Votum über Auslandseinsätze neu mandatieren. Denn dann würden sie
schnell bemerken, dass sie immer wieder gegen jene Mehrheiten
entscheiden, denen sie ihr Mandat verdanken. Das würde auch der
Gewöhnung entgegenwirken, die im Wahlvolk zu beobachten ist. Eine,
die eine Übersättigung gegenüber dem Mandat signalisiert. Gegenüber
jedem.
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