(ots) - Mit dem Erfolg des Volksbegehrens ist die
Abschaffung der Studiengebühren in Bayern einen Schritt näher
gerückt. 14,4 Prozent der Wahlberechtigten haben unterschrieben -
nach dem eher schleppenden Start des Volksbegehrens ist dieses
Ergebnis für die Organisatoren ein Grund zum Jubeln. Allerdings ist
damit nur ein Etappenziel erreicht: Noch sind die Gebühren nicht
abgeschafft und bis es soweit kommt, könnte es noch Monate dauern.
Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch von der FDP - prominentester
Verfechter der Studiengebühren - hat bereits angekündigt, es auf
einen Volksentscheid ankommen lassen zu wollen. Obwohl
Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) in den vergangenen Tagen
mehrfach eine Abschaffung der Gebühren in Aussicht gestellt hat,
müsste er dafür nun im Landtag mit der Opposition gegen den
Koalitionspartner FDP abstimmen - ein höchst unwahrscheinliches
Szenario wenige Monate vor der Landtagswahl. Wenn die CSU mit der
Abschaffung der Studiengebühren etwas verspricht, das sie um des
Koalitionsfriedens willen nicht umzusetzen bereit ist, dann macht sie
sich nicht nur politisch unglaubwürdig. Sie verlängert damit auch die
Zeit der Planungsunsicherheit für die bayerischen Universitäten und
Hochschulen. Solange diese nicht wissen, ob und wann die
Studiengebühren wegfallen, und ob sie in vollem Umfang aus dem
Staatshaushalt ersetzt werden, hängen diese in der Luft. Befristete
Verträge von Mitarbeitern, deren Stellen aus Studiengebühren
finanziert sind, laufen aus, neue Verträge werden vorsichtshalber
erst gar nicht abgeschlossen. Bereits begonnene Projekte geraten ins
Stocken, weil eine verlässliche Finanzierungsgrundlage fehlt. Wenn
die CSU wirklich willens ist, die Studiengebühren abzuschaffen, die
sie im Jahr 2007 überhaupt erst eingeführt hatte, sollte sie es bald
tun und sich dann auch gleich um die Kompensationszahlungen kümmern.
180 Millionen Euro haben die bayerischen Hochschulen zuletzt an
Studiengebühren eingenommen. Das ist angesichts der Milliarden, die
beispielsweise in die Rettung der BayernLB geflossen sind, ein
überschaubarer Betrag. Grüne und Freie Wähler haben bereits
entsprechende Gesetzentwürfe eingebracht, denen zufolge pro Student
300 Euro an die Hochschulen gezahlt werden sollen. Wichtig ist, dass
dieser Ausgleich dauerhaft erfolgt und die Mittel an die Zahl der
Studierenden angepasst werden, wie es viele Uni-Rektoren und
Hochschul-Präsidenten fordern. Dass dabei nicht einfach an anderer
Stelle gekürzt werden darf, sollte selbstverständlich sein.
Wissenschaftsminister Heubisch betont gerne, dass Bayern zu den
innovativsten Regionen in Europa zählen soll. Dann muss er auch
bereit sein, Geld in die Hochschulen zu stecken. Diese Investition in
Bildung wird sich für den Freistaat auszahlen: Die
Hochschulabsolventen werden als Fachkräfte dringend gebraucht, schon
heute fehlen in vielen Regionen - darunter auch in Regensburg -
Ingenieure. Und wer nach dem Abschluss gut verdient, der zahlt auch
mehr Steuern. Studiengebühren sind außerdem nicht die einzige
Möglichkeit, mehr Geld für die chronisch unterfinanzierten
Hochschulen zu bekommen. Dafür müsste jedoch das seit der
Föderalismusreform 2006 im Grundgesetz verankerte Kooperationsverbot
von Bund und Ländern in der Bildungspolitik gekippt werden. Dies
würde ermöglichen, dass der Bund in Zukunft die Hochschulen nicht nur
projektbezogen, sondern institutionell fördern darf. Seit Jahren wird
in der Politik über das Kooperationsverbot gestritten. Schade, dass
es in Deutschland keine Volksentscheide auf Bundesebene gibt - das
würde wie im Fall der Studiengebühren eine Entscheidung womöglich
beschleunigen.
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