PresseKat - Skandal beim Vermögensverwalter / Die SEB /Santander gibt das Geld nicht zurück

Skandal beim Vermögensverwalter / Die SEB /Santander gibt das Geld nicht zurück

ID: 813366

(ots) - Bei den großen Vermögensverwaltern
zeichnet sich ein neuer Skandal ab. Die Santander Bank zahlt einen
Vermögensverwaltungsvertrag nicht aus. Trotz Kündigung. Und das ist
kein Einzelfall. Mehrere Betroffene beklagen das Geschäftsverhalten
der Spanien-Bank. Die Sache hätte so gut laufen können. Ein Ehepaar
wollte den Lebensabend auf einem schönen Weingut in der Pfalz
verbringen und verhandelte mit dem Winzer den Kauf. Das Geld lag
bereit. Da sich die Verhandlungen in die Länge zogen, ließen sich die
Eheleute auf Empfehlung des Kundenberaters der SEB Bank AG auf die
Zeichnung eines Vermögensverwaltungsvertrags ein. Und wiesen darauf
hin, dass sie das Geld, knapp EUR 2 Mio., demnächst für den Kauf des
Weinguts benötigen und nichts verlieren wollen.

Der Berater empfahl die Anlagestrategie "Kapitalerhalt", das Geld
werde mündelsicher investiert und die Bank garantiert die
Ausfallsicherheit. Alles klar. Dachten sie. Und wollten das Geld
zurück haben, nachdem der Winzer soweit war.

Daraus wurde, bis jetzt, nichts. Die Rechtsnachfolgerin der SEB
Bank AG, die spanische Santander Bank als Zweigniederlassung der
Santander Consumer Bank AG, ignorierte die Kündigung und wollte
nichts vom Kapitalerhalt wissen. Es habe Verluste gegeben und die
müsse das Ehepaar tragen. "Ein Skandal," finden die auf das Bank- und
Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger GRÖPPER KÖPKE
Anlegeranwälte. Die Bank hat bis jetzt noch nicht einmal das Restgeld
herausgegeben. Und das scheint nach der Einschätzung des GRÖPPER
KÖPKE Rechtsanwalts Matthias Gröpper System zu haben: "Das Ehepaar
ging der Sache nach und berichtete, dass der Filialleiter der
Santander gesagt hat, dass er den Grund für die Mauertaktik der Bank
kenne und nicht darüber sprechen dürfe. Das sieht so aus, als wenn
das kein Einzelfall ist."





Zudem ist die Vermögensverwaltung nach der Meinung der GRÖPPER
KÖPKE Rechtsanwälte dilettantisch gewesen. Das Geld wurde auch in
offene Immobilienfonds investiert. 2009. "Die ganze Branche steckte
spätestens seit 2005 in der Krise. Mehrere Fonds wurden geschlossen.
Die Leute kamen nicht an ihr Geld. Dies vorausgeschickt ist es nicht
einmal ansatzweise nachvollziehbar, weshalb die Bank bei einem
Vertrag, der kurzfristig gekündigt werden kann, so investiert. Und
besonders pikant: Ein Teil der Gelder wurde in einen SEB-Fonds
investiert, der schon geschlossen war." Und die Fonds werden nur dann
geschlossen, wenn sie nicht genügend Geld für die Auszahlung der
Anleger haben. Fragen über Fragen.

Zudem wurde nicht richtig über die Zuwendungen aufgeklärt. Die
Bank hat Kopfgelder für die Vermittlung mehrerer Fonds kassiert. Und
die Höhe nicht ausgewiesen. "Ein schwerer Fehler," sagt Rechtsanwalt
Matthias Gröpper. Daraus folgt ein Interessenkonflikt und wenn die
Bank nicht darauf hinweist, haftet sie. Das Ehepaar hat jetzt
geklagt. Die Betroffenen haben mehrere Angriffslinien. GRÖPPER KÖPKE
Rechtsanwälte kennt den Sachverhalt und vertritt mehrere Geschädigte.
Mitte des Jahres rechnen die Hamburger Anlegeranwälten mit den ersten
Gerichtsentscheidungen.



Pressekontakt:
Herr Rechtsanwalt
Matthias Gröpper
GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte
Große Elbstraße 59-63
22767 Hamburg
Tel. 040/3808941-0
Fax 040/3808941-29
kanzlei(at)bankrecht24.de
www.bankrecht24.de


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Datum: 12.02.2013 - 10:25 Uhr
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