Ein Firmenname wird meist so gewählt, dass potentielle Kunden einerseits wissen, um was für eine Art von Unternehmen es sich handelt, andererseits soll ein positiver Eindruck erweckt werden.
Eine positive und seriöse Wahrnehmbarkeit lässt sich gestalten. So kann man den Firmennamen so wählen, dass anzunehmen ist, das eigene Unternehmen stehe unter öffentlicher Aufsicht oder werde gar von einem Bundesland oder der Bundesrepublik Deutschland betrieben.
(firmenpresse) - So hatte der BGH am 29.03.2007 im Fall der Bundesdruckerei GmbH zu entscheiden. Ein Wettbewerber warf dieser vor, unlauter zu agieren, da sie seit 2000 nicht mehr im Besitz des Bundes sei, die Namensgebung jedoch weiterhin diesen Eindruck erwecke.
Dieser Meinung war auch der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, der feststellte, dass die Nennung des Bestandteils „Bundes“ im Namen eines Unternehmens beim Verkehr den Eindruck erwecke, die Bundesrepublik Deutschland sei zumindest Mehrheitsaktionär.
Daraufhin verbot das OLG München der Bundesdruckerei GmbH am 19. Juni 2008, sich weiterhin Bundesdruckerei zu nennen, räumte jedoch eine sog. Aufbrauchs- bzw. Umstellungsfrist bis Ende 2008 ein.
Dass die Bundesdruckerei GmbH noch immer ihren Namen trägt, ist wohl allein dem Umstand geschuldet, dass sie seit März 2009 wieder allein der Bundesrepublik Deutschland gehört.
Fazit:
Auf Bestandteile einer Firmierung, die auf den öffentlichen Bereich hindeuten, wie „Bund“ oder „Bundes.“, sollte bei der Auswahl des Firmennamens verzichtet werden, es sei denn, die Bundesrepublik Deutschland hält auch tatsächlich die Aktienmehrheit.
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