PresseKat - S & K: Verkauf der Lebensversicherung - Anleger fürchten um ihre Restzahlung

S & K: Verkauf der Lebensversicherung - Anleger fürchten um ihre Restzahlung

ID: 826841

(firmenpresse) - Anleger, die ihre Lebensversicherung an die S & K Sachwert AG verkauft haben, befürchten, dass die Restzahlung ausbleiben wird.

Durch die S & K Sachwert AG waren Lebensversicherungsverträge aufgekauft worden. In mehreren hier vorliegenden Fällen lief der Kauf so ab, dass eine sofortige Zahlung an die Anleger erfolgte. Nach Ablauf einer Wartezeit von acht Jahren sollte sodann der weitergehende Restbetrag ausgezahlt werden. Aufgrund der umfangreichen Berichterstattung über die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft gegen die "S & K", haben sich Anleger an uns gewandt. Diese teilten mit, dass sie aufgrund der jetzigen Berichterstattung fürchten, dass die zweite Rate nicht mehr gezahlt werden würde. Die Restzahlungen der uns hier bekannt gewordenen Fälle bewegen sich in einem Bereich von bis zu über 40.000 €.

Der Abschluss eines Kaufvertrages über die Lebensversicherung ist in den uns hier vorliegenden Fällen durch Beratung bzw. Vermittlung von Drittunternehmen erfolgt. Hier wurde teilweise zu einem Abschluss des Kaufvertrages über die Lebensversicherung geraten. Dabei wurde teilweise durch das Beratungsunternehmen erklärt, dass die Restzahlung vertraglich garantiert und abgesichert sei. Weitergehend wurde erklärt, dass eine vertraglich abgesicherte Verzinsung des Restbetrages erfolgen werde.

Über diese von dem Beratungsunternehmen zugesicherten Positionen wurden im weiteren Schriftverkehr jedoch keinerlei entsprechenden Bestätigungen erteilt. Aufgrund dessen prüfen wir gegenwärtig in mehreren Fällen die Haftung der Beratungsunternehmen. Die Zusagen der Beratungsgesellschaften könnten hier zu einer Haftung führen, die unabhängig von der Frage ist, ob und inwieweit die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen die Beteiligten der "S & K" zutreffend sind.

Im Falle einer fehlerhaften Beratung haftet ein Beratungsunternehmen für die Richtigkeit der behaupteten Tatsachen. Stellen sich diese als unrichtig heraus, können Anleger das Beratungsunternehmen selbstständig in die Haftung nehmen.





Anleger, welche ihre Lebensversicherung verkauft haben, können sich daher der Prüfung anschließen.

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Datum: 04.03.2013 - 12:48 Uhr
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