(firmenpresse) - Ein Urteil des Landgerichts Chemnitz, das von MAACK Rechtsanwälten erstritten wurde, macht Anlegern der insolventen "Telewatt AG" Hoffnung. Sowohl die finanzierende Bank, als auch die Anlageberaterin wurden in erster Instanz zum Schadensersatz verurteilt.
Ein Anleger aus Sachsen wurde Anfang 2001 unaufgefordert von einer Anlageberaterin kontaktiert. Unter dem Vorwand Steuern sparen zu können, wurde dem Interessenten eine Kapitalanlage bei der "Telewatt AG" vorgeschlagen. Unter dem Hinweis, dass es sich um eine Immobilienangelegenheit handele, riet die Anlageberaterin dazu, eine bestehende Lebensversicherung zu kündigen und einen Kredit aufzunehmen. Mit dieser Summe könne man sich lukrativ bei der "Telewatt" beteiligen. Der Anleger vertraute dem Vorschlag, kündigte die Lebensversicherung und unterschrieb einen von der Anlageberaterin initiierten Darlehensvertrag einer Bank. Nicht berichtet hatte die Beraterin jedoch, dass die Immobilienangelegenheit noch gar nicht zustande gekommen war. Zu einer Investition im Immobilienbereich kam es dann auch nicht mehr, stattdessen ging das Unternehmen in die Insolvenz.
Das Landgericht Chemnitz kommt in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass die Anlageberaterin eine arglistige Täuschung begangen habe. Daher sei sie auch verpflichtet, dem Anleger seinen Schaden zu erstatten. Das Gericht sieht auch die Bank in der Haftung. Diese habe mit der Anlageberaterin schließlich zusammen gewirkt. Der Darlehensvertrag sei auf Grund der fehlerhaften Beratung der Anlageberaterin zustande gekommen. Da nahezu die die gesamte Darlehensbewilligung über die Anlageberaterin zustande gekommen sei, gehe das Gericht von einem sog. verbundenen Geschäft aus. Daher müsse die Bank dem Anleger seinen Schaden ersetzen.
Das Urteil des Landgerichts Chemnitz ist für alle Anleger der "Telewatt AG" erfreulich. Mit dem Richterspruch wird die Haftung der Anlageberatung bestätigt. Auch in einem weiteren Fall der fehlerhaften Beratung der "Telewatt-Beteiligung" hatten MAACK Rechtsanwälte für einen Anleger ein positives Urteil vor dem Oberlandesgericht Dresden erstritten. Das jetzige Urteil des Chemnitzer Landgerichts sieht sogar noch eine zusätzliche Haftung der Bank vor. Dieses ist für Anleger der "Telewatt AG" umso erfreulicher, da Anleger nicht befürchten müssen, dass das Bankinstitut mit der Durchsetzung der Forderung wirtschaftlich ausfallen wird, anders als dies bei manchem Anlageberater sein kann.
Erfreulich ist auch, dass durch das Gericht keine Verjährung angenommen wurde. Das bedeutet, dass auch Anleger, die schon vor mehreren Jahren eine Beteiligung bei der "Telewatt AG" gewählt haben, sich noch Hoffnungen auf einen Schadensausgleich machen können.
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