Für Überziehungskredite werden oft hohe Zinsen verlangt. MAACK Rechtsanwälte zeigen auf, wann Zinsklauseln unwirksam sind. Das Bankrecht gibt Kunden die Möglichkeit Geld zurückzufordern.
(firmenpresse) - Bankkunden können von ihrem Kreditinstitut Zinsen zurückverlangen. In einigen Vertragsklauseln ist aufgenommen, dass die Bank die Höhe der Zinsen anpassen darf. Gegen eine grundsätzliche Regel, dass Zinsen im Laufe der Zeit angepasst werden können, ist nichts einzuwenden. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn diese Anpassung in das freie Ermessen des Kreditinstituts gestellt wird. Wenn die Bank die Möglichkeit hat, die Zinsen nach "billigem Ermessen" zu senken und somit nicht klar geregelt ist, wann dieses der Fall ist, wird eine solche Klausel in den Geschäftsbedingungen als unzulässig zu sehen sein. Schützenhilfe erhalten Bankkunden durch eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund aus März 2013. Im dort entschiedenen Fall hatte die Bank sich vorbehalten, den Zinssatz nach billigem Ermessen zu verändern, wenn sich der EURIBOR verändern würde. Zu unbestimmt, meinte das Landgericht Dortmund und sah diese Regelung nach "freiem Ermessen" als regelwidrig an. Zinsanpassungen, die etwas den Geruch von einer Zinshöhe nach Gutsherren Art an sich haben, können daher unwirksam sein. Gerade bei Dispozinsen erstrecken sich solche Zinsregelungen häufig über einen langen Zeitraum. Schnell kommen hier über mehrere Jahre erhebliche Zinsen zusammenkommen. Bankkunden können sich Hoffnung machen, die zuviel gezahlten Beträge zurückzuverlangen. Zu lange warten sollten Kreditnehmer allerdings nicht, da die Rückforderungsansprüche verjähren können.
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