Die Beziehung zwischen Steuerberater und Mandant ist geprägt von Vertrauen, denn kaum irgendwo werden so viele detaillierte, private Informationen ausgehändigt. Für viele tragen viele verschiedene Gründe dazu bei, mit dem aktuellen Steuerberater unzufrieden zu sein. Das Vertrauensverhältnis kann gestört sein, die Leistung entspricht nicht den Wünschen oder man wechselt den Wohnsitz. All diese Gründe lassen den Wunsch nach einem Wechsel entstehen. Nicht selten bestehen hier Unsicherheiten. Darf man überhaupt einfach wechseln? Was ist mit meinen vertraulichen Daten – muss ich mir Sorgen machen? Auf diese Fragen gibt die Steuerberaterin Ute Marseille aus Bochum antworten.
(firmenpresse) - Persönliche Entscheidung
Laut § 627 BGB darf jeder Steuerpflichtige einen Steuerberater seiner Wahl mit seinen steuerlichen Pflichten beauftragen. Auch der Wechsel ist jederzeit möglich. Der Vertrag ist zu jederzeit mit sofortiger Wirkung sowohl von dem Mandanten als auch vom Steuerberater ohne Einhaltung einer Frist und ohne Kündigungsgrund möglich.
Die Angst, dass nach dem Wechsel vertrauliche Informationen nicht mehr sicher sind, ist unbegründet. Auch nach der Zusammenarbeit ist der Steuerberater zu einem diskreten Umgang verpflichtet. Der neu gewählte Steuerberater muss für seine Tätigkeit über die notwendigen Dokumente verfügen. Zur Übermittlung dieser ist der vorherige Steuerberater verpflichtet. Niemand muss also befürchten, dass er sich die Unterlagen neu beschaffen muss. Der Wechsel gestaltet sich völlig unkompliziert und der hoffentlich reibungslosen Zusammenarbeit mit dem neuen Steuerberater steht nichts mehr im Wege.
Für ausführliche Informationen steht die Steuerberaterin Ute Marseille aus Bochum jederzeit gerne zur Verfügung.
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