Vertreter der heilenden Berufe wie Zahnärzte müssen ihre Aufmerksamkeit voll und ganz auf den Patienten richten. Das ist jeden Tag aufs Neue eine Herausforderung. Da bleibt oft wenig Zeit, sich um ebenso wichtige Bereiche wie die Buchhaltung, Lohnabrechnung und andere steuerliche Aspekte zu kümmern. Nicht nur das, auch die notwendigen Fachkenntnisse fehlen. Besonders im Gesundheitswesen sind Ärzte immer mit neuen Reformen konfrontiert. Zusätzliche Änderungen im Steuerrecht zu berücksichtigen ist kaum möglich. Ein Steuerberater für Heilberufe verfügt über die entsprechenden Kenntnisse, um steuerrechtlich perfekt für den Mandanten tätig zu werden. In welchen einzelnen Phasen eine Unterstützung erfolgt, erklärt die Steuerberaterin Ute Marseille aus Bochum.
(firmenpresse) - Genug Zeit, der Profession nachzugehen
Ärzte üben ihren Beruf aus Überzeugung aus. Entsprechend gilt die ganze Konzentration der optimalen Behandlung der Patienten. Um die steuerrelevanten Bereiche kümmern sich Steuerberater für Heilberufe. So bleibt genug Freiraum der Profession nachzugehen. Ein Steuerberater mit Branchenkenntnissen sorgt in jeder Etappe einer Praxis oder einer Apotheke für eine optimale Steuergestaltung. Die Betreuung beginnt bei der Existenz- beziehungsweise Praxisgründung. Diese umfasst eine laufende Betreuung in der Gründungsphase und die Bereitstellung von Informationen über die steuerlichen Pflichten und die Einhaltung dieser bei der Umsetzung. Genauso wird die Erstellung und Bewertung des Businessplanes/Geschäftskonzeptes sowie die Finanz- und Liquiditätsplanung übernommen. Die steuerliche Begleitung wird auch im laufenden Geschäft übernommen. Mit dem Jahresabschluss, der Steuergestaltung und -optimierung sowie der Übernahme der Lohnabrechnung und Buchhaltung wird das Unternehmen unterstützt. Kommt es zu einer Praxisübergabe, leistet ein Steuerberater für Heilberufe ebenso wertvolle Unterstützung.
Für ausführliche Informationen steht die Steuerberaterin Ute Marseille aus Bochum jederzeit gerne zur Verfügung.
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