(ots) - Höhere Ticketpreise für manche Kunden,
zuschnappende Abofallen bei unbedachten Klicks, übertrieben gute
Bewertungen: Einige Online-Shops versuchen mit Tricks, ihren Umsatz
zu fördern. Nur wenige dieser als "Dark Patterns" bekannten
Geschäftspraktiken sind juristisch angreifbar. Doch ihr Einsatz
gefährdet die Reputation, schreibt das IT-Profimagazin iX in seiner
aktuellen April-Ausgabe.
Um ihre Umsätze zu steigern, greifen manche Firmen auf ihren
Webseiten zu zwielichtigen Mitteln. Vor allem Reiseanbieter versuchen
etwa über Cookie-Pricing bei mehrmaligen Buchun¬¬gen die Flugpreise
drastisch zu erhöhen. Oder aber sie versuchen, die
Abbestellmöglichkeit von Reiseversicherungen hartnäckig zu
verstecken. Letzten Sommer sorgte der Fall orbitz.com für Aufsehen,
bei dem der Anbieter Nutzern, die mit einem Mac auf die Website
kamen, teurere Hotelzimmer anbot als denen, die mit Windows unterwegs
waren.
"Hinter dem Phänomen des Dark Pattern steht die Einsicht, dass der
Kauf eines Produkts keineswegs nur in rationalen Faktoren begründet
liegt", erläutert iX-Redakteur Henning Behme. "Die Emotion gibt in
vielen Fällen den entscheidenden Impuls, den Bestellknopf zu drücken.
Und wenn das so ist, kann der Shop-Betreiber die Kaufentscheidung
manipulieren."
Gefälschte Bewertungen sind weithin bekannte Verkaufstricks. Aber
auch die Unfähigkeit oder den Unwillen, eine aktive Entschei¬dung zu
treffen, nutzen manche Shop-Betreiber schamlos aus. Sie legen
zusätzliche, nicht bestellte Artikel in den Warenkorb, wandeln eine
Testperiode ungefragt in ein Abonnement um oder verstärken das
Entscheidungsdilemma, in dem sie Knappheit und Zeitnot signalisieren.
Werden die vielen kleinen Tricks entlarvt, verlieren die
Verbraucher das Vertrauen in die Website. Sie ändern ihr emotionales
Grundmuster und vergleichen dann noch intensiver Preise über Websites
hinweg. "Das aber dürften Unternehmen kaum wollen", so Behme. Er rät
Betroffenen, sich über Social-Media-Kanäle zu wehren. Letztlich sei
das der einzige Weg, da viele der Dark-Pattern-Fälle keinen konkreten
Verstoß gegen ein Gesetz beinhalten.
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