Beim Blick auf den rechten Bildschirmrand wundern sich seit einiger Zeit wohl immer mehr Facebook Nutzer, weshalb ihre Freunde als Werbefiguren gewisser Unternehmen, Produkte oder Marken agieren. Das sind die sog. gesponserten Meldungen.
(firmenpresse) - Doch, was sind "Sponsored Stories" eigentlich genau?
Facebook sagt: "Gesponserte Meldungen sind Meldungen von deinen Freunden darüber, dass sie mit einer Seite, Anwendung oder Veranstaltung interagiert haben, für deren Hervorheben ein Unternehmen, eine Organisation oder eine Einzelperson bezahlt hat, damit die Chance größer ist, dass sie gesehen werden."
Anders gesagt, jeder Klick auf den "Gefällt mir"-Button, jedes "Einchecken" in bestimmte Orte und jede sonstige Aktivität in Facebook-Apps wird von den Unternehmen, die die gesponserte Meldung unterhalten, verwendet.
Sichtbar sind diese Meldungen wie die eigentlichen Werbeanzeigen am Bildschirmrand, nur eben mit der entsprechenden Information des befreundeten Nutzers versehen.
Fragt sich nur, welchen Nutzen dies wohl Facebook aber auch seine Nutzer hat?
Letztere bekommen für ihre Mitwirkung keine Vergütung und können diese auch nicht ausdrücklich verweigern. Es ist ihnen lediglich möglich diese Meldungen für niemanden sichtbar zu machen.
Nutzen für Facebook ist nach der eigenen Aussage des Unternehmens sicherzustellen, dass Werbeanzeigen und kommerzielle Inhalte auf jeden Fall zugestellt werden und nicht im Newsfeed untergehen.
Dass Facebook jedoch an eben diesen gesponserten Meldungen über eine Milliarde Dollar allein im Jahr 2010 verdient hat, stellt wohl auch keinen unbeachtlichen Nutzen dar.
Bedeutung der "Sponsored Stories" in verschieden Rechtsbereichen
Datenschutzrecht
§ 4 BDSG und § 12 TMG schreiben vor, dass die Erhebung personenbezogener Daten nur dann zulässig ist, sofern ein gesetzlicher Erlaubnistatbestand erfüllt ist oder der Betroffene in die Vorgänge eingewilligt hat.
Es besteht die Möglichkeit, dass schutzwürdige Interessen der Facebook Nutzer den "Sponsored Stories" entgegenstehen. Etwa durch § 29 Nr. 1 BDSG, da das Werben mit den Facebook Nutzern dem Recht des Einzelnen auf Bestimmung über die Selbstdarstellung seiner Person entgegensteht.
Problematisch ist außerdem die Einwilligung durch die Facebook Nutzer. Diese erfolgt durch Ziffer 10 der Erklärung über Rechte und Pflichten von Facebook. Diese muss dem Maßstab der §§ 13 II TMG, 4a BDSG entsprechen.
Zum einen müsste die Einwilligungserklärung gut erkennbar sein. Hier ist sie jedoch einfach in den Fließtext eingebaut, ohne sie besonders hervorzuheben.
Dem Nutzer wird also nicht deutlich genug angezeigt, dass er nun eine Einwilligungserklärung abgibt.
Da der Nutzer nun ohne genaues Durchlesen die Einwilligungserklärung nicht wahrnimmt, ist ihm gem. § 12 TMG auch nicht bewusst, auf welche Daten sich die beabsichtigte Nutzung bezieht und zu welchen Zwecken sie verwendet werden.
Auch für den aufmerksamen Leser ist dies nur schwer erkennbar.
Außerdem fehlt in der Einwilligungserklärung, auch der Hinweis einer möglichen Widerrufserklärung gem. § 13 II, I S.3 TMG.
Wettbewerbsrecht
Durch die sog. "Sponsored Stories" könnte auch ein wettbewerbsrechtliches Problem verwirklicht werden. Zum Einen liegt bereits durch den Verstoß gegen § 29 I Nr. 1 BDSG ein Verstoß gegen eine Markverhaltensnorm vor, da dadurch die wettbewerbsrechtlich geschützten Interessen der Verbraucher spürbar beeinträchtigt werden.
Zum Anderen liegt auch ein Verstoß gegen das Trennungsgebot aus § 6 I Nr.1 TMG vor, da Facebook die Meldungen nicht ausreichend als Werbung kennzeichnet und deshalb ein Verstoß gegen § 4 III UWG vorliegt.
Fazit
Den wohl größten Nutzen der "Sponsored Stories" zieht ganz klar, nicht zuletzt wegen des enormen Verdienstes an diesen, Facebook selbst.Zudem liegt womöglich ein abmahnfähiger Verstoß gegen TMG und BDSG dar.
Den Facebook Nutzern ist daher wieder einmal zu raten, gründlich die AGB's, insbesondere die Erklärung über Rechte und Pflichten zu studieren und ihre Privatsphäreeinstellungen zu korrigieren (möglich unter https://www.facebook.com/settings?tab=ads), um ungewünschte Veröffentlichungen des eigenen Namens oder Bildes zu vermeiden.
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