(ots) - Das Urteil gegen Silvio Berlusconi ist knallhart
und eindeutig. Es übertrifft sogar die Forderungen der
Staatsanwaltschaft. Für seine drei Richterinnen ist glasklar
erwiesen, dass der ebenso schillernde wie eitle Pfau im zweithöchsten
Staatsamt die Dienste einer minderjährigen Prostituierten zumindest
kaufte. Allerdings ist und bleibt das Urteil in erster Instanz
wertlos - nicht weil es sicherlich angefochten wird, sondern weil das
italienische Rechtssystem viel zu politisch und entschieden zu
abhängig ist. Das Gegenteil müsste der Fall sein. Ohne Italien die
Rechtsstaatlichkeit grundsätzlich abzusprechen, gilt: Schauprozesse,
große Gesten vor Live-Kameras und Ämterpatronage machen zumindest die
unteren Instanzen bedeutungslos. Der Cavaliere muss noch nicht
einmal die dringend überfällige Justizreform an Haupt und Gliedern
fürchten. Selbst wenn der Großen Koalition in Rom, an der Berlusconis
Partei maßgeblich beteiligt ist, der Befreiungsschlag schon bald
gelänge, kann er selbst auf Dutzende Tricks zur Verzögerung setzen -
solange, bis ihm die Gnade des hohen Alters endgültig Immunität
verleiht.
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