(ots) - Im Grunde haben wir es von Anfang an geahnt: Der
deutsche Geheimdienst profitiert offensichtlich von Daten, die er
selbst nicht sammeln darf. Das Ziel, die eigenen Bürger vor
Anschlägen zu bewahren, wiegt in diesen Kreisen eben höher, als eine
Verfolgung von Hinweisen, die auf die Missachtung von
Datenschutzbestimmungen deuteten. Denn ohne die Hilfe befreundeter
Dienste, so heißt es, wäre mancher Fahndungserfolg ungleich
schwieriger wenn nicht unmöglich gewesen.
Diese Erfolge aber rechtfertigen nicht jedes Mittel. Aus gutem
Grund verbietet die deutsche Rechtsprechung eine
Massendatenspeicherung nach amerikanischem oder britischem Muster.
Das Grundgesetz, so haben unsere Verfassungsrichter im sogenannten
Volkszählungsurteil betont, schützt vor einer Gesellschaftsordnung,
"in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher
Gelegenheit über sie weiß".
Insofern kann man sich nicht damit abfinden, dass es Geheimdienste
bei der Jagd nach Terroristen nicht so genau nehmen oder Freunde
abhören. Überwachung hat mit Freiheit nichts zu tun. Denn niemand
kann ausschließen, dass auch gesetzestreue Bürger ins Visier geraten.
Eine anlasslose Datensammlung gefährdet deshalb das Vertrauen in den
Staat und möglicherweise auch den Mut derjenigen, die sich kritisch
äußern.