PresseKat - Sind Pornofilme urheberrechtlich geschützt?

Sind Pornofilme urheberrechtlich geschützt?

ID: 908714

Urheberrechtlicher Schutz für Pornofilme?

(firmenpresse) - Pornofilme sind dann urheberrechtlich nicht geschützt, wenn sie lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise zeigen, so das LG München, Beschluss von 29.05.2013 ? Az.: 7 O 22293/12.
Im Rahmen eines urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs wurde die Frage erläutert, ob zwei Pornofilme urheberrechtlichen Schutz genießen.
Die münchener Richter haben aufgrund des nicht ordnungsgemäßen Vortrags des Rechteinhabers angenommen, dass der Sachvortrag eines anderen Betroffenen berechtigt sei und die Filme lediglich eine primitive Darstellungsweise aufwiesen.
"Die Antragstellerin hat die Schutzfähigkeit des Films "Flexible Beauty" lediglich pauschal behauptet. Auch auf den substantiierten Sachvortrag des Beteiligten ... hat sie nicht erwidert. Die Kammer unterstellt daher, dass dessen Sachvortrag zutrifft und der 7 Minuten und 43 Sekunden lange Film lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise zeigt. Hierfür kann kein Schutz als Filmwerk (§ 94 UrhG) beansprucht werden: Es fehlt offensichtlich an einer persönlichen geistigen Schöpfung (§ 2 Abs. 2 UrhG)"
Auch hinsichtlich des zweiten Filmwerk wurde aus prozessualen Gründen den Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz abgelehnt:
"In Bezug auf den Film "Young Passion" kann auf die obigen Ausführungen Bezug genommen werden. Mangels substantiiertem Vortrag der Antragstellerin ist davon auszugehen, dass es sich auch bei diesem Film mit einer Lauflänge von 19 Minuten und 34 Sekunden, wie vom Beteiligten ... vorgetragen, um reine Pornografie handelt, die keinen Schutz als Filmwerk für sich beanspruchen kann.
Im Hinblick auf einen allenfalls möglichen Laufbilderschutz ist die Antragstellerin in Bezug auf die Umstände des Ersterscheinens ebenfalls beweisfällig geblieben."
Eine andere Bewerung des Sachverhalts hätte jedoch auch erfolgen können, wenn der Rechteinhaber den Vortrag ordnungsgemäß begründet hätte.




Quelle: openJur 2013

Weitere Informationen:
Anwalt für Urheberrecht,It-und Medienrecht
www.lexkonnex.de
http://www.lexkonnex.de/privat/anwalt-dresden/
http://www.lexkonnex.de/privat/anwalt-mainz/

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

LEXKONNEX ist eine überregional tätige, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei. Die Kanzlei berät kompetent Privatpersonen und Unternehmen in allen Belanden des Zivil- und Wirtschaftsrecht. Unseren Mandanten stehen wir für alle Fragen rund um das Thema Urheberrecht und Urheberrechtsverletzungen unterstützend zur Seite und suchen im Falle von Abmahnungen gemeinsam die passende Verteidigungsstrategie für den Einzelfall.



Leseranfragen:

KielerStraße 24b, 01109 Dresden



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Bei Fernreisen an Sicherheit und Infektionsgefahren achten Schönheitsreparaturklauseln in Mietverträgen
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 12.07.2013 - 17:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 908714
Anzahl Zeichen: 2357

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jenny Gocheva
Stadt:

Dresden


Telefon: 0351 309 90 140

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Sind Pornofilme urheberrechtlich geschützt?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Lexkonnex (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Fehlen einer Herstellergarantie ist Sachmangel ...

LEXKONNEX - Anwalt Mainz BGH 15. Juni 2016 - VIII ZR 134/15 Das Fehlen der Herstellergarantie beim Kauf eines Gebrauchtwagens stellt einen Sachmangel dar der den Käufer zum Rücktritt berechtigen kann. Der Sachverhalt: Der Kläger kaufte ...

GmbH Einziehung ...

BGH 10.5.2016, II ZR Einziehung von Geschäftsanteilen: Zum Zeitpunkt der Entstehung der persönlichen Haftung der Gesellschafter Sachverhalt: Der Kläger und Dr. R waren mit Einlagen i.H.v. je 25.000 ? Gründungsgesellschafter und Geschäft ...

Urheberrecht ...

Sachverhalt Die Klägerin betreibt im Internet unter dem Domainnamen "www. .de" ein elektronisches Branchenverzeichnis. Die Beklagte bietet in ihrem Ladengeschäft mit angeschlossenem Restaurant unter der Firma "Lebens-Kost" BioP ...

Alle Meldungen von Lexkonnex