(ots) - Das Urteil des EuGH kommt Sportliebhabern mit
klammem Geldbeutel zugute. Sie können weiterhin zumindest Fußball-WM
und Olympia im frei empfangbaren Fernsehen verfolgen. Fans, die auf
ein generelles Ende des exklusiven Bezahlfernsehangebots hoffen,
seien jedoch vor zu großer Enttäuschung gewarnt. Das EuGH hat den
Status quo nicht geändert. Er rettete ihn nur. Tennisfans hatten vor
wenigen Wochen nur sprichwörtlich in die Röhre schauen können, als
sie Sabine Lisicki im Finale von Wimbledon sehen wollten, denn die
Exklusivrechte am wichtigsten Turnier des Jahres liegen beim
Pay-TV-Sender Sky. Von ARD und ZDF wurde gefordert, wieder
einzuspringen wie zu Zeiten, als die Deutschen Boris Becker und
Steffi Graf anhimmelten. Doch das wird zum Glück nicht passieren. Die
Exklusivrechte an Live-Ãœbertragungen von Wimbledon oder der 1. und 2.
Fußball-Bundesliga sind extrem teuer, besonders für die
gebührenfinanzierten Sender mit Grundversorgungsauftrag. Das Erste
und das ZDF verfügen einerseits nicht über so viele Senderfrequenzen
wie Sky, um jede Fußballpartie von Sandhausen bis Braunschweig
zeitgleich zu zeigen. Sie können es sich auch nicht leisten, auf das
Ende des englischen Regens zu warten, bis Jan-Lennard Struff oder
Carina Witthöft zu ihren Erstrundenmatches antreten. Das schaut sich
kaum jemand an. Dafür Millionen Euro auszugeben, in der Hoffnung,
alle zehn Jahre schafft es mal ein Lokalheld ins Finale, wäre
rausgeschmissenes Geld.
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