In der letzen Zeit kam es mehrfach zu Abmahnungen gegenüber Herstellern und importierenden Händlern, die sich auf das Elektrogesetz (kurz ElektroG) beziehen...
(firmenpresse) - In der letzen Zeit kam es mehrfach zu Abmahnungen gegenüber Herstellern und importierenden Händlern, die sich auf das Elektrogesetz (kurz ElektroG) beziehen.Dem Empfänger solcher Abmahnungen wird oft ein Verstoß gegen die Vorgaben des ElektroG vorgeworfen. Wer als Händler oder Hersteller Elektrogeräte und Elektronikgeräte verkauft, der sollte seine Pflichten aus dem Elektrogesetz stets beachten. Denn häufig zieht die Verletzung der Kennzeichnungspflicht eine Abmahnung nach sich, da eine solche Verletzung gegen das Elektrogesetz, ein wettbewerbswidriges Verhalten und eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Zu den Pflichten der Hersteller von Elektrogeräten und Elektronikgeräten gehört etwa, sich beim Bundesumweltamt als Hersteller zu registrieren. Zudem muss der Hersteller die von ihm erstmals in Verkehr gebrachten Elektrogeräte und Elektronikgeräte dauerhaft so kennzeichnen, dass er als Hersteller erkennbar ist. Dahingegen hat ein Elektrogeräte-Händler zu prüfen, ob und inwieweit die von ihm angebotenen Elektrogeräte ordnungsgemäß registriert wurden.
Kanzlei Rassi Warai
Markus Rassi Warai
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