Internetportale haften für beleidigende Kommentare anonymer Nutzer
(firmenpresse) - Die Verfassung von beleidigenden und drohenden Kommentaren ist häufig unzulässig. Wenn ein Verfasser jedoch anonym über ein Internetportal einen solchen Kommentar hinterlässt, der beleidigende Inhalte oder Schmähkritik enthält, kann der Betreiber des Portals dafür in Anspruch genommen werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit seinem Urteil vom 10.10.2013 (Az.: 64569/09) entschieden. Die Aussagen seien nach der Auffassung des EGMR auch nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt, da Portalbetreiber, die anonymisierte Beiträge zulassen würden, kein überwiegendes Interesse an der Verbreitung derartiger beleidigender Kommentare zusteht.
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Datum: 24.10.2013 - 14:21 Uhr
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