Garantie bei Gebrauchtwagen
Ansprüche aus entgeltlicher Gebrauchtwagen-Garantie dürfen nicht von Wartung in Vertragswerkstatt abhängig gemacht werden
(firmenpresse) - Mit seinem jüngst am 25. September 2013 ausgesprochenen Urteil stärkte der Bundesgerichtshof die Rechte für Gebrauchtwagen-Käufer. So hat der BGH in seiner Entscheidung (Aktenzeichen VIII ZR 206/12) festgestellt, dass ein Garantieanspruch beim Kauf eines Gebrauchtwagen nicht von der Instandhaltung durch vereinbarte Vertragswerkstätte abhängig gemacht werden darf, wenn der Käufer für die Garantie ein Entgelt entrichten muss und diese nicht als „Gratiszulage“ zum Kauf erfolgt. Eine entsprechende Wartungsklausel sei in diesem Fall nichtig und hätte daher auch keine Auswirkung auf den Garantieanspruch des Käufers.
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Datum: 08.10.2013 - 14:38 Uhr
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