PresseKat - Klage wegen Urheberrechtsverletzung (Filesharing ? Klage) abgewiesen

Klage wegen Urheberrechtsverletzung (Filesharing ? Klage) abgewiesen

ID: 924413

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - Filesharing

(firmenpresse) - Mit Urteil von 15.02.2013 ?Az.: 111 C 13236/11 hat das AG München entschieden, dass das Anbieten einer Torrent-Datei keine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Die Klage war auf Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten gerichtet.Die Klage wurde abgewiesen.

Hierzu führt das Gericht aus:

"Der Kläger ist beweisfällig geblieben für die Behauptung, der Beklagte habe am 09.04.2013 um 23:36:47 über seinen Internetanschluss das Werk ????. des Klägers gem. § 19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht. ???????..

Die Torrent-Datei selbst ist jedoch unstrittig nicht der streitgegenständliche Film. Sie enthält nur eine weitere Datei mit dem streitgegenständlichen Film in der Weise, dass die Torrent-Datei lediglich den Internetstandort eines Zieldownloads angibt. Dies stellt für sich genommen keine Urheberrechtsverletzung, insbesondere kein öffentliches Zugänglichmachen dar. Denn derjenige, der einen Internetstandort einer Datei angibt, entscheidet nicht darüber, ob dieser im Zeitraum des Anbietens noch besteht, noch übermittelt er das Werk an sich."

Das Anbieten einer Torrent-Datei hat das AG München somit als zulässig angesehen. Es sei keine Urheberrechtsverletzung gegeben und es liege dadurch auch keine öffentliche Zugänglichmachung vor. Der Vortrag, dass eine Torrent-Datei sich auf einem Rechner befunden hat, bewies keineswegs, dass das geschützte Werk auch tatsächlich angeboten.

-----------------------------------------------------------------------------------
Sofern auch Sie einen Mahnbescheid oder Klage wg. Filesharing erhalten haben, sollten Sie sich schnell mit einen Rechtsanwalt in Verbindung setzen, damit die erforderlichen Verteidigungsschritte eingeleitet werden können.

Sie können Ihre Abmahnung, Klage oder Mahnbescheid direkt und unverbindlich an abmahnung(at)lexkonnex.de senden. Eine Ersteinschätzung und unser Angebot erhalten Sie innerhalb von 24h. Sie erreichen unser Anwaltsbüro auch am Wochenende und an Feiertagen unter: 06131 144 82 92 sowie 0351 309 90 140





Weitere Informationen:
http://www.lexkonnex.de/privat/anwalt-dresden/
http://www.lexkonnex.de/privat/anwalt-mainz/
http://www.lexkonnex.de/abmahnung-filesharing/


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

LEXKONNEX ist eine überregional tätige, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei. Die Kanzlei berät kompetent Privatpersonen und Unternehmen in allen Belanden des Zivil- und Wirtschaftsrecht. Unseren Mandanten stehen wir für alle Fragen rund um das Thema Abmahnungen wegen Filesharing unterstützend zur Seite und suchen gemeinsam die passende Verteidigungsstrategie für den Einzelfall.

Eine kostenlose Ersteinschätzung bieten wir unter: 06131 144 82 92 sowie 0351 309 90 140 oder via E-Mail : abmahnung(at)lexkonnex.de. ??



Leseranfragen:

Kieler Str. 24b, 01109 Dresden



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Hagelschäden – Welche Versicherung zahlt? 5 bis 15 Jahre? - Der BGH und die Regeln der Strafzumessung
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 09.08.2013 - 16:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 924413
Anzahl Zeichen: 2509

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jenny Gocheva
Stadt:

Dresd


Telefon: 0351 309 90 140

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Klage wegen Urheberrechtsverletzung (Filesharing ? Klage) abgewiesen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Lexkonnex (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Fehlen einer Herstellergarantie ist Sachmangel ...

LEXKONNEX - Anwalt Mainz BGH 15. Juni 2016 - VIII ZR 134/15 Das Fehlen der Herstellergarantie beim Kauf eines Gebrauchtwagens stellt einen Sachmangel dar der den Käufer zum Rücktritt berechtigen kann. Der Sachverhalt: Der Kläger kaufte ...

GmbH Einziehung ...

BGH 10.5.2016, II ZR Einziehung von Geschäftsanteilen: Zum Zeitpunkt der Entstehung der persönlichen Haftung der Gesellschafter Sachverhalt: Der Kläger und Dr. R waren mit Einlagen i.H.v. je 25.000 ? Gründungsgesellschafter und Geschäft ...

Urheberrecht ...

Sachverhalt Die Klägerin betreibt im Internet unter dem Domainnamen "www. .de" ein elektronisches Branchenverzeichnis. Die Beklagte bietet in ihrem Ladengeschäft mit angeschlossenem Restaurant unter der Firma "Lebens-Kost" BioP ...

Alle Meldungen von Lexkonnex