PresseKat - "Früher in Rente - Womit Sie rechnen müssen" ERGO Verbraucherinformation

"Früher in Rente - Womit Sie rechnen müssen" ERGO Verbraucherinformation

ID: 929571

Private Vorsorge kann Abschläge ausgleichen

(firmenpresse) - Langfassung:

Wer vorzeitig in Rente geht, liegt derzeit nicht im Trend: 2012 begannen die Deutschen ihren Ruhestand so spät wie nie zuvor - Männer mit 64, Frauen mit 63,9 Jahren. Seit 2012 steigt das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre an. Gleichzeitig bringt die Politik bereits die Rente mit 69 ins Spiel. Für viele Arbeitnehmer rückt der verdiente Ruhestand damit immer weiter in die Ferne: Die heute unter 30-Jährigen rechnen bereits damit, dass sie erst mit jenseits der 67 in Rente gehen können. Das ergab eine im Auftrag von ERGO durchgeführte repräsentative Umfrage von Ipsos*. Dazu tragen die geltenden Regelungen für den vorzeitigen Ruhestand bei: Wer früher aus dem Berufsleben ausscheiden möchte, muss erhebliche finanzielle Abstriche bei der gesetzlichen Rente in Kauf nehmen. Womit die Betroffenen rechnen müssen, erläutert ERGO Expertin Tatjana Höchstödter.


Wie lange arbeiten für volle Rente?

Seit 2012 steigt das Renteneintrittsalter abhängig vom Geburtsjahr stufenweise an: "Wer 1948 geboren wurde, kann mit 65 Jahren und zwei Monaten zu vollen Bezügen in Rente gehen. 1959 Geborene hingegen erst ein Jahr später - mit 66 Jahren und zwei Monaten. Für nach 1964 Geborene gibt es die Rente ohne Abzüge in der Regel erst mit 67 Jahren", erklärt die ERGO Expertin. Eine Ausnahme bilden nur Arbeitnehmer, die 45 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Sie dürfen weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen - allerdings sind das nur die wenigsten. Jedoch müssen auch in diesem Fall noch etliche weitere Voraussetzungen erfüllt sein.


Hohe Abschläge gefährden sorglosen Lebensabend

Die finanziellen Abstriche, die Frührentner in Kauf nehmen müssen, können den sorglosen Lebensabend gefährden: Für jeden Monat, den Berufstätige vorzeitig aus dem Beruf ausscheiden, müssen sie auf 0,3 Prozent ihrer Rente verzichten. Das klingt nach wenig, kann aber erhebliche Einbußen bedeuten, wie Tatjana Höchstödter anhand eines Beispiels vorrechnet: "Geben Sie ihren Job zwei Jahre vor der Altersgrenze auf, sinkt Ihre Rente um 7,2 Prozent. Bei einer Durchschnittsrente von 1.000 Euro für einen berufstätigen Mann fallen 72 Euro, die Sie pro Monat weniger in der Tasche haben, schon ins Gewicht." So geht es bereits vielen Neurentnern: Von ihnen erhielten 2012 bereits 39,3 Prozent nicht mehr die volle Rente. Die Abschläge müssen sie übrigens lebenslang hinnehmen. Da zahlt es sich aus, wenn Arbeitnehmer beizeiten privat vorgesorgt haben.






Damit der Traum nicht platzt: Privatrente ohne Abschläge

Eine private Rente ist heute praktisch für jeden unverzichtbar. Besonders wertvoll ist sie aber, wenn ein Arbeitnehmer nicht bis zu seiner Regelaltersgrenze arbeiten will oder kann - und somit keinen vollen Anspruch auf die gesetzliche Rente erwirbt. Die Vorsorgeexpertin von ERGO rät: "Wer für dieses Szenario vorsorgen will, sollte genau ausrechnen, welchen Bedarf die private Rente später abdecken soll." Tatjana Höchstödter nennt ein Beispiel: "Der Traum von der Rente mit 63 bedeutet Abzüge von der gesetzlichen Rente in Höhe von etwa 14,4 Prozent. Um den finanziellen Bedarf im Rentenalter zu ermitteln, gilt die Faustregel: 80 Prozent des letzten Netto-Einkommens sollten auch im Ruhestand zur Verfügung stehen. Deckt die gesetzliche Rente diesen Betrag nicht ab, sollte eine private Vorsorge die Differenz ausgleichen." Dafür eignet sich eine private Rentenversicherung am besten: Sie schüttet im Alter monatlich einen garantierten Betrag aus - bis zum Lebensende - egal, wie alt man wird. Zusätzlich erhöht sie sich noch durch Überschüsse. Eine andere Möglichkeit ist die betriebliche Altersversorgung. Hierbei können Arbeitnehmer mithilfe der Entgeltumwandlung steuerbegünstigt für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Arbeitsleben vorsorgen.

*Quelle: Ipsos i:Omnibus?

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Kurzfassung:

Früher in Rente - Womit Sie rechnen müssen

Private Vorsorge kann Abschläge ausgleichen


-Wie lange müssen Beschäftigte für die volle Rente arbeiten?
-Mit welchen finanziellen Abstrichen müssen Frührentner rechnen?
-Wie können Arbeitnehmer beizeiten vorsorgen?


Seit 2012 steigt das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre an. Die heute unter 30-Jährigen rechnen bereits damit, dass sie erst mit jenseits der 67 in Rente gehen können. Das ergab eine im Auftrag von ERGO durchgeführte repräsentative Umfrage von Ipsos*. Wer früher aus dem Berufsleben ausscheiden möchte, muss erhebliche finanzielle Abstriche bei der gesetzlichen Rente in Kauf nehmen: Für jeden Monat, den Berufstätige vorzeitig aus dem Beruf ausscheiden, müssen sie auf 0,3 Prozent ihrer Rente verzichten - und dies lebenslang! Da zahlt es sich aus, wenn Arbeitnehmer beizeiten privat vorgesorgt haben. Besonders wertvoll ist die private Rente, wenn ein Arbeitnehmer nicht bis zu seiner Regelaltersgrenze arbeiten will oder kann - und somit keinen vollen Anspruch auf die gesetzliche Rente erwirbt. ERGO Expertin Tatjana Höchstödter rät: "Wer für dieses Szenario vorsorgen will, sollte genau ausrechnen, welchen Bedarf die private Rente später abdecken soll. Hierbei gilt die Faustregel: 80 Prozent des letzten Netto-Einkommens sollten auch im Ruhestand zur Verfügung stehen. Deckt die gesetzliche Rente diesen Betrag nicht ab, sollte eine private Vorsorge die Differenz ausgleichen." Dafür eignet sich eine private Rentenversicherung am besten: Sie schüttet im Alter monatlich einen garantierten Betrag aus - bis zum Lebensende - egal, wie alt man wird. Eine andere Möglichkeit ist die betriebliche Altersversorgung. Hierbei können Arbeitnehmer mithilfe der Entgeltumwandlung steuerbegünstigt für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Arbeitsleben vorsorgen.

*Quelle: Ipsos i:Omnibus?

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Datum: 20.08.2013 - 13:13 Uhr
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