PresseKat - IT-Profimagazin iXüber den digitalen Nachlass / Wer erbt welche Daten?

IT-Profimagazin iXüber den digitalen Nachlass / Wer erbt welche Daten?

ID: 930025

(ots) - Lange Krankheit und Tod führen im elektronischen
Zeitalter zu bislang oft unterschätzten Problemen. Wer darf dann auf
E-Mails oder Daten in der Cloud zugreifen? Gerade Unternehmen sollten
für diese Fälle präzise Vereinbarungen mit ihren Mitarbeitern
treffen, schreibt das IT-Profimagazin iX in seiner aktuellen
September-Ausgabe.

Im Falle des Todes eines Menschen gilt nach deutschem Recht der
Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge. Wer erbt, bestimmt ein
Testament. Liegt keines vor, entscheidet die gesetzlich geregelte
Erbfolge. Das gilt für E-Mail-Konten und Konten auf sozialen
Netzwerken oder Webseiten der verstorbenen Person genauso wie für
Daten in der Cloud. Voraussetzung für den Zugriff auf diese Accounts
ist der Erbschein. Er legitimiert den Erben als Berechtigten.
Schwieriger wird es, wenn mehrere Erben eine Erbengemeinschaft bilden
und sich die Erben nicht einig sind.

In Unternehmen, die ihren Mitarbeitern die private Mitnutzung der
IT-Infrastruktur gestatten, stellt sich ein ähnliches Problem. Fehlen
klare Regelungen in Verträgen oder Betriebsvereinbarungen, ist ein
Zugriff auf möglicherweise wichtige geschäftliche E-Mails nicht
gestattet, weil diese mit privaten Nachrichten vermischt sein
könnten. "Jedem Unternehmen ist daher dringend zu raten,
entsprechende Vorkehrungen zu treffen", betont iX-Redakteurin Ute
Roos. "Dann kann ein Zugriff auf die Daten im Fall der Fälle
unverzüglich erfolgen." Die dabei gefundenen privaten Daten sollten
den Erben übergeben werden. Solche Regelungen sollten aber nicht nur
für den Todesfall gelten, sondern auch längere Krankheitszeiten und
Urlaubsabwesenheiten erfassen.

Für eine technische Lösung hat Google vor Kurzem den "Inactive
Account Manager" vorgestellt. Er hilft Nutzern dabei, zu bestimmen,
was nach ihrem Ableben mit ihren Daten geschehen soll. Durch




Voreinstellungen, bei längerer Inaktivität - also nicht unbedingt nur
auf den Todesfall bezogen - kann man dritten Personen den Zugriff auf
seine Daten gewähren. Des Weiteren kann man vorgeben, dass der
Account bei Inaktivität mit sämtlichen Inhalten gelöscht werden soll.
Diese Funktion wird auch als "Online-Testament" bezeichnet.

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Datum: 21.08.2013 - 10:15 Uhr
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