Klage der Sky Deutschland
(firmenpresse) - Wer als Gaststättenbetreiber ein Privatabonnement mit der Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG geschlossen hat, sollte streng darauf achten, sich die Sky Fernsehsendungen ausschließlich im privaten anzuschauen. Denn wer die Ausstrahlungen der Firma Sky öffentlich in seinen Geschäftsräumen oder Gaststätten für alle Besucher zur Verfügung stellt, der begeht eine Urheberrechtsverletzung. Rechteverletzer unterstehen dem Risiko von einem Sky Kontrolleur entdeckt zu werden. Diese besuchen zumeist unangemeldet den Gaststättenbetrieb. Um einer Klage der Firma Sky Deutschland vorzubeugen, empfiehlt es sich im Vorfeld das „Gastronomiepaket“ zu erwerben und sich an die Lizenzvereinbarungen zu halten. Bei einem der zukünftig anstehenden Fußballspiele zum Beispiel, sollte ein Gaststättenbetreiber erst einmal einen geeigneten Lizenzvertrag mit der Firma Sky schließen, bevor er seine Gäste zum geselligen Fußballabend lädt.
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Datum: 26.08.2013 - 16:28 Uhr
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