(ots) - Der mutmaßlich vom Regime des syrischen Präsidenten
Baschar al-Assad begangene Giftgaseinsatz kann international nicht
ohne Bruch des Völkerrechts geahndet werden. Diese Meinung vertritt
Wolff Heintschel von Heinegg, Professor für Völkerrecht an der
Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder), im Interview mit dem
WESER-KURIER. Zwar hätte die Staatengemeinschaft in Syrien auch ohne
UN-Mandat in Form einer sogenannten humanitären Intervention
eingreifen können - diese Option bestehe aber nicht mehr, seitdem die
US-Regierung eine Strafaktion gegen das Assad-Regime angedroht hat.
"Genau hier haben die USA einen schweren Fehler begangen, indem sie
von einer Vergeltungsaktion sprachen. Vergeltung gibt es im
Völkerrecht aber nicht. Das ist also ein ziemlich dummes Argument",
sagte Heintschel von Heinegg. Auch einen Haftbefehl des
Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag gegen Assad hält der
Völkerrechtler für nicht möglich: "Syrien ist nicht Vertragspartei
des Internationalen Strafgerichtshofs. Eine Zuständigkeit ist deshalb
nicht gegeben." Wolff Heintschel von Heinegg rechnet nicht damit,
dass die internationalen Bemühungen um eine friedliche Lösung für
Syrien erfolgreich sein werden: "Diplomatie beendet den Bürgerkrieg
nicht", ist der Wissenschaftler überzeugt.
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