Um einen verantwortungsbewussten Arzt zu finden, recherchieren viele Bürger im Internet und insbesondere in den Arztbewertungsportalen, wie beispielsweise www.jameda.de...
(firmenpresse) - Um einen verantwortungsbewussten Arzt zu finden, recherchieren viele Bürger im Internet und insbesondere in den Arztbewertungsportalen, wie beispielsweise www.jameda.de. In den Bewertungsportalen werden Ärzte und ihre Dienstleistungen von Patienten bewertet und beschrieben. Solche Bewertungen sind in vielerlei Hinsicht positiv für Suchende und Ärzte. In Ausnahmefällen, können solche Bewertungen sich jedoch auch negativ für den bewerteten Arzt auswirken. Dies gilt insbesondere, wenn mit der Bewertung nicht nur eine zugelassene Meinungsäußerung sondern falsche Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder ehrverletzende Beleidigungen einhergehen. Deshalb hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit seinem Urteil vom 08.05.2012 (Az.: 11 O 2608/12) die willkürliche negative Bewertung von Ärzten eingeschränkt. Der Anbieter einer derartigen Bewertungsplattform hat zu prüfen bzw. sich versichern zu lassen, dass tatsächlich die bewertete Behandlung stattgefunden hat.
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