(ots) - Das ist der vorläufige Höhepunkt im Wölberndrama.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat heute morgen die Geschäftsräume
der Wölbern Invest KG in der Hamburger Hafencity und die Privaträume
des Wölbernchefs Schulte durchsucht. Ihm wird vorgeworfen, die Gelder
der Anleger mehrerer Wölbernfonds in Höhe von EUR 137 Mio. veruntreut
und dadurch einen Gesamtschaden in Höhe von EUR 37 Mio. verursacht zu
haben.
Rechtsanwalt Matthias Gröpper von den auf das Bank- und
Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger GRÖPPER KÖPKE
Rechtsanwälten: "Wir haben seit 2012 vor der Vertrauen vernichtenden
Geschäftsführung der Wölbernfonds gewarnt. Und seitdem rund 40
Prozesse gegen eine ganze Reihe von
Fondsgeschäftsführungsgesellschaften geführt. Denen in allen Fällen
Prof. Dr. Schulte als Geschäftsführer vorstand."
"Nach Lage der Dinge," schätzt GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwalt Matthias
Gröpper, "könnte dem Professor die versuchte Einführung des
Liquiditätsmanagementsystems bei vielen Fonds das Genick gebrochen
haben: Schulte wollte das Geld prosperierender Fonds an kriselnde
Wölbernfonds verleihen. Das hielten wir für rechtswidrig und haben
das in vielen Fällen mit Erfolg gerichtlich verbieten lassen. Nichts
desto trotz scheint Schulte, meinen wir, Gelder rechtswidrig aus den
Fonds entnommen und in den Liquiditätspool gegeben haben. Das wäre
eine Veruntreuung des Gesellschaftsvermögens."
Jetzt stehen die meisten Wölbernanleger vor den Scherben ihrer
sprichwörtlichen Nibelungentreue zu den Wölbernfonds. "Viele
wollten," sagt Rechtsanwalt Gröpper, "bis zuletzt nichts von den
Schwierigkeiten, in denen viele Fonds stecken, wissen und haben trotz
ganz augezeichneter Rückabwicklungschancen nichts unternehmen wollen.
Und auf den vermeintlichen Wert der Fondsobjekte vertraut." Aber die
Immobilien sind in vielen Fällen fast nichts mehr wert, meint
Gröpper: "Der niederländische Immobilienmarkt steckt seit Jahren in
der Krise. Viele Mieter verlängern nicht. Und Käufer scheint es
meistens auch nicht zu geben."
Die GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwältin Nikola Schwadtke sagt: "Das
könnte viele teuer zu stehen kommen. Wenn die Immobilien nicht mehr
vermietet werden und auch nicht oder zu einem deutlich geringeren
Preis verkauft werden können, kassieren am Ende allenfalls die die
Objekte finanzierenden Banken; für die Anleger bleibt bei so einem
Szenario meistens nichts übrig. Und die müssen dann gegebenenfalls
auch noch einen erheblichen Teil der Ausschüttungen zurückzahlen. Bei
einigen Fonds drohen Schadensersatzansprüche zum Ende des Jahres zu
verjähren. Danach ist Schluss."
Und dabei ist das so einfach. Die GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte
arbeiten seit eineinhalb Jahren an Wöbernfällen. "Am Anfang ging es
um den Schutz der Anleger vor rechtswidrigen Beschlussfassungen. Die
haben wir in vielen Fällen gerichtlich verbieten lassen. Nachdem wir
und in das Thema eingearbeitet hatten, stellten wir schnell fest,
dass da nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Wir meinen: Gelder
fehlten, viele Prospekte sind fehlerhaft; Anleger wurden von Anfang
an getäuscht. Und die vermittelnden Banken haben den
Interessenkonflikt bei der Beratung durch die Vereinnahmung hoher
Vermittlungsprovisionen verschleiert", sagt Rechtsanwalt Matthias
Gröpper. Betroffene haben in den meisten Fällen exzellente
Erfolgschancen.
Die GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte vertreten die erste und mit rund
1.000 Mitgliedern mit Abstand größte Interessengemeinschaft von
Wölbernanlegern. Die Rechtsanwälte werden von unabhängigen
Marktbeobachtern zu den führenden deutschen Anlegeranwälten gezählt.
Durch die Unterstützung der hauseigenen Anlegerbetreuung und des
starken Sekretariats vertreten die Hamburger Rechtsanwälte laufend
große Anlegerschutzgemeinschaften in Massenschadensfällen.
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