Urheberschutz erfasst auch Bruchstücke bei Peer-to-Peer-Versand eines Werkes
Mit seinem Urteil vom 03. April 2012 (Az.: 161 C 19021/11) untermauerte das Amtsgericht München den Schutz des Urheberrechts in dem es entschied, dass auch dann eine Urheberrechtsverletzung begangen wird, wenn ein User nur kleinste Bestandteile eines Werkes über eine Peer-to-Peer zugänglich macht...
(firmenpresse) - Mit seinem Urteil vom 03. April 2012 (Az.: 161 C 19021/11) untermauerte das Amtsgericht München den Schutz des Urheberrechts in dem es entschied, dass auch dann eine Urheberrechtsverletzung begangen wird, wenn ein User nur kleinste Bestandteile eines Werkes über eine Peer-to-Peer – Tauschbörse anderen Usern gegenüber zugänglich macht. Somit bleibt festzuhalten, dass ein Schutz durch das Urheberrecht sich nicht nur auf ein Gesamtwerk beziehen, sondern nach der ausgeurteilten Auffassung des Amtsgerichts München sich auch auf kleinste Bestandteile des Werkes beziehen kann. Dies wird nach der Auffassung des Amtsgerichts München ebenso geahndet.
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Datum: 01.10.2013 - 11:12 Uhr
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