PresseKat - Der Winter steht vor der Tür und der Verkehr birgt für Autofahrer neue Gefahren

Der Winter steht vor der Tür und der Verkehr birgt für Autofahrer neue Gefahren

ID: 958912

Interessante Ansichten der Rechtsprechung zur Haftung bei Schnee im Verkehrsrecht

(firmenpresse) - Wenn alles vom Schnee bedeckt ist, dann kommt es oft zu Verkehrsunfällen.
Stößt ein Autofahrer beim Einparken in eine vermeintliche Parklücke gegen einen Baumstumpf, weil er wegen der dichten Schneeschicht nicht sehen konnte, wo der Parkplatz aufhört und die Grünanlage beginnt, haftet die Gemeinde ggf. auf Schadenersatz. Der Fahrer trägt jedoch ggf. eine Mitschuld, so sieht es jedenfalls das Oberlandesgericht Hamm in einem Judikat.
Begründet wurde dies unter anderem damit, dass der Eigentümer im Winter bei Wegen und Plätzen eine Räum- und Streupflicht im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht habe.
Diese Pflicht trifft bei öffentlichen Plätzen und Wegen auch die jeweilige Gemeinde. Da es praktisch kaum möglich ist, alle öffentliche Wege und Plätze morgens nach einem Schneefall auch schnee- und eisfrei zu bekommen, wird bei einem Schadenfall deshalb jeweils gesondert geprüft, ob die Schneeräumung erforderlich und zumutbar war. Bei wichtigen Verkehrswegen ist dies der Fall. Die komplette Räumung von Seitenstraßen und abgelegenen Parkplätzen kann nicht verlangt werden. Dies ist im o.a. Sinne dann nicht zumutbar. Wie man sieht, ist die Frage der Haftung im Verkehrsrecht oft sehr differenziert zu sehen. Im Zweifelsfall kann ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Klarheit verschaffen und helfen, die Situation richtig einzuordnen.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Moers. Über 30 Jahre juristische Erfahrung.
Sie können diese Pressemitteilung ? auch in geänderter oder gekürzter Form ? mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.



Leseranfragen:

Haagstr. 10, 47441 Moers



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  WWW.CLLB-Schiffsfonds.de: Schiffsfonds in der Krise – Folge 48: MS Santa-B Schiffe: Bahn muss bei Verspätungen entschädigen ? auch bei ?höherer Gewalt?
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 09.10.2013 - 11:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 958912
Anzahl Zeichen: 1578

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: A Unger
Stadt:

Moers


Telefon: 02841/3911929

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Der Winter steht vor der Tür und der Verkehr birgt für Autofahrer neue Gefahren"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Anwaltskanzlei Dr. Unger/ Verkehrsrecht (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt ...

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist ein oftmals unterschätztes Delikt. Tatsächlich stellt das Gesetz die Unfallflucht jedoch unter Strafe von Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Häufig ist dieses Delikt für viele unbescholt ...

Alle Meldungen von Anwaltskanzlei Dr. Unger/ Verkehrsrecht