Nach wie vor herrscht im Internet teilweise ein Namenskrieg um die beliebtesten Top-Level-Domains (TLDs) wie .de und .com. Anfang 2104 werden daher nun einige neue TLDs zur Registrierung von der ICANN (www.icann.org), der internationalen Vergabestelle für Domains, freigegeben werden. Gleichzeitig bietet die ICANN über den Trademark Clearinghouse Dienst die Überwachung von Marken im Hinblick auf die Registrierung von neuen Domains an. Wir hatten bereits in unserem Mandantenrundschreiben von Mai 2013 davon berichtet.
(firmenpresse) - Seit Januar 2012 Jahren hatten Unternehmen und Organisationen die Möglichkeit, bei der ICANN neue TLDs zu beantragen. Es folgten mehr als 1900 Bewerbungen, von denen nun in den nächsten Jahren mehrere Hunderte bewilligt und zur Registrierung freigegeben werden. Anfang 2014 werden die ersten TLDs freigegeben, worunter sich u. a. .shop, .web, .blog, .gmbh, .social, .app, .berlin, .hamburg, .koeln etc. befinden werden. Dies gibt Markeninhabern und Shopbetreibern die Möglichkeit, ihren Vertrieb, ihre Onlineshops oder Filialen mit entsprechenden TLDs neu aufzustellen und zu bewerben, da die bekanntesten TLDs wie .de oder .com meist schon vergeben sind.
Zudem können sich die neuen TLDs möglicherweise auch positiv auf das Ranking in Suchmaschinen auswirken.
Letztlich werden die neuen TLDs auch für Domaingrabber interessant sein, die diese später für viel Geld an die eigentlichen Markeninhaber verkaufen werden oder von diesen kostenintensiv erstritten werden müssen. Registriert jemand eine Domain, die auf eine Marke oder einen Namen eines anderen lautet, liegt darin ein Rechtsverstoß, wie schon vom Bundesgerichtshof 2001 entschieden wurde.
Zudem haben Domains in rechtlicher Hinsicht mittlerweile eine ähnliche Bedeutung wie eingetragene Markenrechte, da aus ihnen z. B. gegen andere Marken oder Domains geklagt werden kann.
Daher stellt sich die Frage, wie Markeninhaber ihre Markenrechte gegen Domaingrabbing schützen können, wenn sie die neuen TLDs nicht sofort registrieren möchten.
Dieses Problems war sich auch die ICANN bewusst und hat daher den Trademark Clearinghouse Dienst ins Leben gerufen.
Der Trademark Clearinghouse Dienst der ICANN soll es Markeninhabern ermöglichen, ihre Markenrechte zu hinterlegen. Sobald ein Dritter versucht, eine geschützte Marke als Domain zu registrieren, wird dies vom Trademark Clearinghouse Dienst dem Markeninhaber gemeldet verbunden mit der Möglichkeit, der Registrierung zu widersprechen. Gleichzeitig wird der unrechtmäßige Anmelder durch das Trademark Clearinghouse dahingehend verwarnt, dass seine Anmeldung zu einer markenrechtlichen Auseinandersetzung führen kann.
Ziel des Trademark Clearinghouse Dienstes ist es also, markenrechtlichen Kollisionen und dem Domaingrabbing präventiv entgegenzuwirken.
Die Registrierung der Markenrechte im Trademark Clearinghouse kann einerseits nur durch den Markeninhaber selbst durchgeführt werden, was aber nur in englischer Sprache möglich und nicht unkompliziert für den markenrechtlichen Laien ist, da z. B. geeignete Benutzungsnachweise und genaue Daten der Markeneintragung zu hinterlegen sind.
Die Überwachung kostet den Markeninhaber etwa $ 150 (USD) pro Jahr, wobei die Tarife auf eine längere Laufzeit auch entsprechend gestaffelt werden.
Die andere Möglichkeit ist die Registrierung durch einen sog. Trademark Clearinghouse Agent, d. h. einen Dienstleister oder einen fachkundigen Rechtsanwalt. Bei einem rechtlichen Konfliktfall wird jedoch nur seitens eines Rechtsanwaltes eine konkrete Handlungsempfehlung abgegeben werden können. Ein Trademark Clearinghouse Agent leitet in der Regel nur die Kollisionshinweise an den Markeninhaber weiter - ohne rechtliche Bewertung.
Darüber hinaus ergibt sich aus der Nutzung des Trademark Clearinghouse Dienstes ein weiterer, entscheidender Vorteil im Hinblick auf die frei werdenden neuen TLDs:
Sobald die neuen Domains freigeschaltet werden, wird der Ansturm auf interessante TLDs wie .shop oder ähnliche mit Sicherheit sehr groß sein.
Während diesem ersten, von der ICANN als Sunrise-Period bezeichneten Zeitraum ergeben sich aus der Hinterlegung eines Markenrechts bei dem Trademark Clearinghouse Dienst besondere Vorrechte auf die neuen Domains, insofern, als der Markeninhaber vor allen anderen berechtigt ist, diese Domains zu registrieren.
Die Überwachung von Marken im Rahmen des Trademark Clearinghouse Dienstes wird seit dessen Einführung auch von der Kanzlei angeboten, da es zur Überwachung von Markenrechten im Internet unerlässlich ist.
Fazit:
Das bedeutet, dass die Registrierung beim Trademark Clearinghouse Dienst zum einen die eigenen Marken gegen die Gefahr der Verwässerung durch Domaingrabber schützt, zum anderen auch Prioritätsrechte bei der Registrierung der neuen TLDs einräumt.
Um künftige Konflikte zu vermeiden, sollte beim seriösen Management eines Markenportfolios die Registrierung bei Trademark Clearinghouse nicht vernachlässigt werden. Wir führen diese Überwachung gerne für Sie durch.
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