Hat das Newsletter-Marketing noch eine Zukunft? Bisher müssen die Marketingverantwortlichen mutmaßen, was die Zielgruppe möchte und ihre Botschaften in ein „One-fits-all“- Newsletter Marketing verpacken. Sinkende Performance-Zahlen zeigen aber die zunehmende Ablehnung der Kunden gegen das Marketing mit der Gießkanne.
(firmenpresse) - Mit verhaltensbasierten E-Mail-Kampagnen kann der klassischen Newsletter von einem personalisierten, relevanten und zielgerichteten E-Mail Dialog abgelöst werden, wodurch Conversion, Umsätze und Kundenbindung steigen.
Bei diesem Thema denken viele zuerst an die Warenkorbabbruch E-Mail. Dabei stellt sich dann die Frage, ob Daten im nicht abgeschlossenen Bestellprozess gespeichert werden und anschließend zum Versand der Kaufabbruch-E-Mail genutzt werden dürfen.
Hier spielt zum einen der datenschutzrechtliche Aspekt im Hinblick auf § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG eine Rolle, denn jede Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten bedarf entweder der ausdrücklichen Zustimmung des Betroffenen oder einer gesetzlichen Legitimation. Wichtig ist aber auch der wettbewerbsrechtliche Aspekt im Hinblick auf § 7 Abs. 1 UWG, denn der Versand von Werbe-E-Mails ist grundsätzlich ohne ausdrückliche Einwilligung nicht zulässig und wettbewerbswidrig, was zu Unterlassungsansprüchen führen kann.
Es gilt, alle Prozesse sauber und nachvollziehbar abzubilden. Zahlreiche Unternehmen haben dieses Problem mit KRYD gelöst, einer SaaS-Lösung des gleichnamigen Startups aus München. Opt-ins und Unsubscribes können über Plugins bzw. einer API automatisch mit dem Shop- oder CRM-System abgeglichen werden. Kunden, für die keine Erlaubnis zur Zusendung von E-Mails vorliegt, können über individualisierte Inhalte (Landing-Pages, Banner etc.) gezielt adressiert werden.
Nicht vergessen werden sollte aber auch, dass die Kaufabbruch-E-Mail zwar ein sehr wirksames Instrument für eine hohe Conversion ist, aber auch nur ein Baustein der personalisierten Bestandskunden-Kommunikation darstellt. "Jeder Kunde freut sich über die richtigen Inhalte zur richtigen Zeit - zum Beispiel zu bestimmten Anlässen, in Form von Erinnerungen, Umfragen oder Incentivierungen.", so Andreas Altenburg, CEO & Gründer von KRYD. Und bei den Bestandskunden liegt die notwendige Einwilligung meist vor, so dass hier ausreichend Raum für Conversion- und Umsatz-Optimierung besteht, ohne in einen rechtlichen Graubereich zu gelangen.
KRYD ist zum Beispiel in der Lage, gezielt und personalisiert auf beliebige Ereignisse in Echtzeit zu reagieren - zum Beispiel auf Registrierungen, auf Klicks in Newslettern, auf Retouren, auf längere Abwesenheiten, auf Support-Anfragen und vieles mehr. Weitere Informationen unter: www.kryd.com/de/start.
Bild: KRYD WebApp (Datei: KRYD_WebApp.png)
Bildunterschrift: Auch komplexe Abläufe können innerhalb der KRYD WebApp visuell einfach abgebildet werden - bis hin zum wirksamen Opt-In.
Pressekontakt:
KRYD GmbH
Gutzkowstr. 9 // 80686 München
www.kryd.com/presse
presse(at)kryd.com
Pressekontakt:
KRYD GmbH
Gutzkowstr. 9 // 80686 München
www.kryd.com/presse
presse(at)kryd.com