(ots) - Ein Bündnis aus großen Sozialverbänden wie der AWO,
den wichtigsten deutschen Umweltschutzorganisationen, dem Deutschen
Genossenschafts- und Raiffeisenverband sowie dem Bundesverband
Erneuerbare Energie (BEE) hat einen dringenden Appell an CDU/CSU und
SPD für eine dynamische, gerechte und soziale Energiewende gerichtet.
Vor dem Hintergrund einer nach wie vor überwältigenden
gesellschaftlichen Unterstützung für den Umbau der Energieversorgung
und des alarmierenden jüngsten Berichts des Weltklimarats IPCC
fordern die Verbände die künftigen Koalitionäre in ihrem gemeinsamen
Papier auf, die Energiewende mit ihren Beschlüssen zu stabilisieren
und unumkehrbar zu machen. Dazu sind nach ihrer Auffassung
ambitionierte Klimaschutzziele und verbindliche Ziele für den Ausbau
der Erneuerbaren Energien in Deutschland und Europa notwendig.
In Deutschland ist ein Anteil der Erneuerbaren von 45 Prozent am
Stromverbrauch 2020 erforderlich, um die Klimaschutzziele zu
erfüllen. Sollten internationale Instrumente wie der
EU-Emissionshandel scheitern, müssen sie durch neue nationale
Instrumente ergänzt und ersetzt werden.
Die nächste Bundesregierung muss eine Energiewende auch im Bereich
Wärme auslösen und die großen Potenziale für Erneuerbare Energien und
mehr Effizienz gerade im Gebäudebestand heben. Die staatliche
Förderung für energetische Gebäudesanierungen muss auf 5 Mrd. Euro
aufgestockt und verstetigt werden.
Die Kosten der Energiewende müssen fair zwischen den verschiedenen
Verbrauchern aufgeteilt werden. Auch die privaten Kunden müssen unter
anderem von den sinkenden Strompreisen an der Börse profitieren. Die
Vorteile von energetischen Gebäudesanierungen sollen den Mietern in
der Form zu Gute kommen, dass ihre Warmmiete nicht steigt. Die Kosten
der Sanierung sollen entsprechend ihren Vorteilen von Vermietern,
Staat/KfW-Förderung und Mietern getragen werden.
Sozialleistungen wie ALG II, Sozialhilfe, Wohngeld oder die
Grundsicherung im Alter müssen die gestiegenen Energiekosten in
tatsächlicher Höhe berücksichtigen. Energieeffiziente Geräte müssen
bei Erstausstattung von Haushalten, die Grundsicherung erhalten,
besonders gefördert werden. Der energetische Zustand von Gebäuden
muss bei der Festlegung von Angemessenheitsgrenzen bei der Miete
berücksichtigt werden. Energiesparberatungen müssen weiterhin
flächendeckend angeboten werden und zudem für einkommensschwache
Haushalte kostenlos zugänglich sein.
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