(ots) - Es ist zu früh, endgültige Schlüsse zu ziehen. Doch
bereits vor dem noch ausstehenden Urteil des Europäischen
Gerichtshofes weist das Gutachten seines Generalanwalts die
Befürworter der Vorratsdatenspeicherung auf ihr fragwürdiges
Rechtsverständnis hin, eine Kritik, die mehr ist als eine Formsache.
Dass die entsprechende EU-Richtlinie bereits in nahezu allen
nationalen Gesetzen umgesetzt ist, macht die Sache nur schlimmer. Es
zeigt ein weiteres Mal, dass staatliche Kollektivität in den
EU-Gremien nicht mit Weisheit verwechselt werden darf, dass ihre
Auflagen Resultate von Interessenskonflikten sind und es stets
verdienen kritisch betrachtet zu werden. Ein Verstoß gegen die
UN-Grundrechtecharta allerdings sollte den Barrikadenbauern
angeblicher staatlicher Sicherheit wenigstens peinlich sein.
Stattdessen ist zu erwarten, dass ein Urteil gegen die massenhafte,
anlasslose Speicherung von personengebundenen Daten nicht automatisch
zur Umkehr führen wird. Fieberhafte Suche nach Alternativen ist
wahrscheinlicher. Deutschland hat die Chance, dem Recht in Europa
einen Gefallen zu tun. Das Bundesverfassungsgericht hat die
Bundesregierung 2010 in diese Lage gebracht, indem es ihre Pläne
stoppte. Anders als in der Flüchtlings- oder in der Politik zur
Krisenregulierung könnte Deutschland hier für einen liberalen, einen
an den Interessen der Menschen orientierten Rechtsbegriff sorgen.
Einfach durch das Vorbild seines Nichtstuns.
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