Ich führe regelmäßig Schulderberatung und Insolvenzberatung in meinem Büro in Glashütte durch. Von Dippoldiswalde sind es nur 15 Minuten mit dem Auto bis zu meiner Kanzlei
(firmenpresse) - Ich führe regelmäßig Schulderberatung und Insolvenzberatung in meinem Büro in Glashütte durch. Von Dippoldiswalde sind es nur 15 Minuten mit dem Auto bis zu meiner Kanzlei. Ein Besuch der sich für Sie lohnt! Seit vielen Jahren habe ich während meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt unzählige Insolvenzplanverfahren für Unternehmen und Verbraucherinsolvenzverfahren für private Personen erfolgreich durchgeführt. Nutzen Sie rechtzeitig die Chance des Deutschen Insolvenzrechts und kommen frühzeitig zu einer Schulder- oder Insolvenzberatung. Das einzige was Sie verlieren ist etwas Zeit, gewinnen können Sie Zuversicht und Hoffnung. Insolvenz ist keine Schande sondern eine Chance. In zwei Pressemitteilungen aus dem Bundesministerium der Justiz wird dies nochmals untermauert. So wird das Insolvenzplanverfahren für Unternehmer als die Chance in der Krise in der Pressemitteilung vom 10. Juni 2009 gesehen. So steht in dieser Mitteilung unter anderem folgendes geschrieben:
“ Zur Bedeutung der Insolvenzantragstellung:
Mit dem Insolvenzantrag wird wertvolle Zeit gewonnen, um einen Überblick über die Aktiva und Passiva sowie die notwendige Orientierung für das weitere Verfahren zu finden, etwa um weitere Sanierungen bzw. Restrukturierungen zu prüfen oder neue Geldgeber zu finden. Der Wettlauf der Gläubiger wird vorerst beendet, Spekulationen über immer neue Geldgeber oder Umstrukturierungen wird zunächst der Boden entzogen. Die Löhne können wegen des Insolvenzgeldes während des voraussichtlich dreimonatigen Vorverfahrens weiter gezahlt werden, die Arbeitsplätze sind damit bis zur Verfahrenseröffnung weitgehend sicher.
Unmittelbar nach Beantragung des Insolvenzverfahrens kann das Insolvenzgericht Sicherungsmaßnahmen treffen, um eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage des Schuldners zu verhindern. Das Gericht kann etwa einen vorläufigen Insolvenzverwalter einsetzen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner untersagen. Bereits hierdurch wird zu einer Stabilisierung des schuldnerischen Unternehmens beigetragen und ein Auseinanderreißen der Vermögenswerte verhindert. Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss der vorläufige Insolvenzverwalter das Unternehmen fortführen.“
In einer zweiten Pressemitteilung vom 15. Juni 2009 wird auf die Schirmherrschaft der Bundesjustizministerin Zypries für die Aktionswoche der Schuldnerberatung hingwiesen.
Dort seht unter anderem folgendes:
„Die Verbraucherinsolvenz bietet redlichen Schuldnern die Chance für einen wirtschaftlichen Neustart. Schuldnerberatungsstellen sind hierbei wichtige Anlaufstellen für die Schuldner, die ihnen den Zugang zum Verbraucherinsolvenzverfahren und damit den Weg in ein schuldenfreies Leben oft erst ermöglichen“.
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Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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