PresseKat - Böswillige Markenanmeldung kann zur Löschung berechtigen

Böswillige Markenanmeldung kann zur Löschung berechtigen

ID: 101358

Aufwendige Werbe- und Marketingmaßnahmen von Unternehmen haben meist zur Aufgabe, sich und die eigenen Produkte am Markt gut zu positionieren. Um den dadurch erreichten Bekanntheitsgrad nicht mit Wettbewerbern teilen zu müssen, werden beim Deutschen Patent- und Markenamt in München entsprechende Marken eingetragen und so geschützt.

(firmenpresse) -
Grundsätzlich kann sich jeder jedwede Marke eintragen lassen, solange diese noch nicht besteht.
An diesen Grundsatz sind jedoch Grenzen geknüpft, wenn der Eintragende die Eintragung aus böswilligen Motiven anstrebt.

So hat das Bundespatentgericht am 22.05.2009 (Az.: 26 W (pat) 32/08) entschieden, dass eine eingetragene Marke zu löschen sei.
Im behandelten Fall wurde die Marke „Hamidiye“ eingetragen und der Eintragende hatte im Voraus bereits mit dem türkischen Unternehmen verhandelt, das unter der gleichlautenden Marke im Ausland Mineralwasser vertrieb und war dadurch in Kenntnis darüber, dass dieses Unternehmen den Martkeintritt in Deutschland plante.

Die Kenntnis darüber und die gezielt auf die Behinderung des Unternehmens auf dem deutschen Markt gerichtete Eintragung war somit böswillig und die Marke musste gelöscht werden.


Fazit:
Nicht jede Markenanmeldung ist rechtens und nicht immer müssen Sie auf einer Marke basierende Ansprüche gegen sich gelten lassen.
Aber diese Fragen kann verlässlich nur ein Experte beurteilen. Im Zweifel sollte immer ein spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden sollte.


© RA Axel Mittelstaedt 2009 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com



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Die Kanzlei Mittelstaedt, seit Kurzem Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Dazu gerade erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9



Leseranfragen:

Rechtsanwalt Mittelstaedt
LADM – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

LADM
RA Axel Mittelstaedt
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
Fax. 02 21 9 40 62-62
Homepage: www.ladm.com
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Datum: 08.07.2009 - 15:51 Uhr
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Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 08.07.2009

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