(ots) - Arme Beamte? Angesichts von sicheren Jobs und guten
Pensionen mögen die Klagen der Staatsdiener auf eine deutlich bessere
Besoldung einem normalen Arbeitnehmer wie Hohn vorkommen.
Andererseits mussten die Beamten in den vergangenen Jahren etliche
Einschnitte hinnehmen. Und Einkommen von 2290 Euro brutto für einen
jungen Polizisten oder 3044 Euro für eine Grundschullehrerin sind bei
den heutigen Anforderungen sicher nicht die Welt. Dass die
Betroffenen die Frage nach einer grundgesetzkonformen Bezahlung
gerichtlich geklärt wissen wollen, ist also durchaus verständlich.
Etliche Prozesse sind mittlerweile beim Bundesverfassungsgericht
gelandet. Die Verfahren bergen für beide Seiten erhebliche Risiken.
Folgt Karlsruhe den Beamten auch nur ansatzweise, kommen auf die
Länder gigantische Mehrkosten zu. Schmettern die höchsten Richter die
Klagen dagegen ab, haben es die Beamten ein für allemal amtlich
bescheinigt, dass sie genug verdienen, dass sämtliche Kürzungen
rechtens waren. Und das Bundesverfassungsgericht drückt ihnen
vielleicht sogar eine grundsätzliche Diskussion über das
Berufsbeamtentum mit allen seinen Vorzügen und Nachteilen auf.
Besoldungen, Beförderungen, Altersversorgung, Streikrecht,
Unkündbarkeit - all dies käme dann auf den Prüfstand. Ob das wirklich
im Sinne der Kläger wäre, muss doch arg bezweifelt werden.
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