PresseKat - „Jeder 100. Einkauf gratis“ als Werbeslogan ist zulässig

„Jeder 100. Einkauf gratis“ als Werbeslogan ist zulässig

ID: 109740

Werbung ist einer der wichtigsten Hebel, um den Absatz der eigenen Produkte zu steigern.

So werden immer wieder aufwendige Werbekampagnen entworfen – grundsätzlich mit dem Ziel, auf die potentielle Käufergruppe einzugehen und diese zur Kaufentscheidung zu bewegen.
Dabei steht immer wieder die Frage im Vordergrund, welche Motivation die Menschen dazu bringen kann, sich für die Produkte zu entscheiden.

(firmenpresse) - Eine Supermarktkette hatte so z.B. damit geworben, dass in einem bestimmten Zeitraum jeder 100. Einkauf gratis sei.

Dies sah ein Verbraucherverband als wettbewerbswidrig an und klagte. Ohne Grund, wie der Bundesgerichtshof am 22.01.2009 (Az.: I ZR 31/06) entschied.
Die Werbung der Supermarktkette wäre wettbewerbswidrig, wenn an ein Absatzgeschäft ein Gewinnspiel gekoppelt würde.
Dies war hier allerdings nicht der Fall, es lag überhaupt kein Gewinnspiel vor, es wurde lediglich jeder 100. Einkauf gratis herausgegeben.

Dies sahen die Richter am BGH nicht als wettbewerbswidrig an, vielmehr werden die Kunden nicht durch das Streben nach einem Gewinn zur Kaufentscheidung bewegt, da ihnen die geringe Wahrscheinlichkeit durchaus bewusst sei. Mit diesem Anreiz eines kostenlosen Warenkorbes könnten die Verbraucher umgehen.


Fazit:
Die wettbewerbsrechtlichen Beschränkungen für Werbemaßnahmen sind nicht immer durchsichtig und verständlich.
Leicht ist es nicht, Rechtsverstöße zu vermeiden, weshalb es sich empfiehlt, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.


© RA Axel Mittelstaedt 2009 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com



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Die Kanzlei Mittelstaedt, seit Kurzem Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Dazu gerade erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9



Leseranfragen:

Rechtsanwalt Mittelstaedt
LADM – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

LADM
RA Axel Mittelstaedt
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
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Datum: 12.08.2009 - 10:57 Uhr
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 12.08.2009

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