(ots) - Das Wisent-Auswilderungsprojekt im Rothaargebirge
hat vor Gericht einen Rückschlag erlitten. Das Amtsgericht
Schmallenberg hat dem Trägerverein der Wisentwelt Wittgenstein per
einstweiliger Verfügung untersagt, die Tiere in einem Privatwald im
benachbarten Hochsauerland frei herumlaufen zu lassen. Bei
Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld bis zu 25000 Euro oder sogar
Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Das berichtet die Westfalenpost
(Samstag-Ausgabe). Ein Waldbauer hatte die Verfügung beantragt.
Es stehe fest, so das Gericht, dass "die Wisente erhebliche
Schälschäden auf den Grundstücken und an den Bäumen des
Antragstellers verursachen". Das gehe aus einem vorliegenden
Gutachten hervor. Der Trägerverein habe Schäden nicht nur zu
ersetzen, so das Gericht, sondern von vornherein zu verhindern. Der
Verein will die Verfügung nun juristisch prüfen lassen.
Ziel des deutschlandweit einzigen Wisent-Projekts ist es, die
Tiere, die vor Jahrhunderten in Europa lebten, wieder in der Natur
anzusiedeln. Ferner soll eine "Wisent-Wildnis" Touristen anlocken.
Erst im Juli hatte NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) die
Wisent-Wildnis besucht und das Projekt ausdrücklich gelobt.
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