(ots) - Es hat gestern keinen großen Knall gegeben und
keinen kleinen, sondern nur ein "Puff". Das Verwaltungsgericht hat
die Klage gegen die Strandgebühr zwar zurückgewiesen, vor allem aber,
weil es sich nicht zuständig fühlt. Die Kläger müssen zivilrechtlich
gegen die Gebühr vorgehen, und man kann davon ausgehen, dass sie
diesen Weg beschreiten. Die Kernfragen sind juristisch nicht
beantwortet, und es gibt derer viele: Darf man für das Betreten eines
Strands, den meist die Eiszeit den Menschen hinterließ, Eintritt
nehmen? Hat der Staat nur Pflichten, was seinen Grund und Boden
betrifft, oder auch Rechte? Besonders interessant ist die Frage, wie
ein Grundrecht auf Naturgenuss, das der Anwalt der Kläger
einforderte, auszusehen hat, damit es vor Gericht verhandelt werden
kann. Wie viel Meer, wie viel Wald und wie viel Wetter steht jedem
Einzelnen wann und in welcher Form zu? Nachvollziehbar ist ohne
Zweifel, dass Gemeinden nach Wegen suchen, den Aufwand, den sie
treiben, zu refinanzieren. Bremer kennen diese Nöte: Für den Besuch
des Rhododendronparks sollte einst Eintritt genommen werden, um die
enormen Pflegekosten zu refinanzieren. Dafür gab es gute Argumente.
Aber es blieb ein gewichtiges Gegenargument: Bürger zahlen Steuern,
damit der Staat die Aufgaben der Daseinsvorsorge erfüllen kann. Eben
darunter kann eine Parkanlage fallen oder eben auch ein ordentlicher
Strand mit Toiletten, der meist nicht nur die Einwohner begeistern
soll, sondern vor allem Touristen. Dafür eine Gebühr zu erheben, ist
also eine Art doppeltes Abkassieren. Geschieht das im Nachhinein,
wenn die Toiletten schon längst existieren, ist eine Gebühr obendrein
demokratisch zweifelhaft: Es würde vermutlich kein Nord- oder
Ostseestrand mit Toiletten und Spielplätzen ausgestattet, wenn zuvor
in den kommunalpolitischen Gremien zu diskutieren wäre, dass die
Anlagen über Gebühren refinanziert werden müssen. Wird die
Strandgebühr dennoch auch eine nächste Gerichtsverhandlung
überdauern, muss man damit rechnen, dass sie kuriose Blüten treibt.
Und Bremen könnte sich mit Freimarktseintritts-, Weserufer- und
Wallanlagen-Gebühren womöglich noch gesundstoßen.
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