PresseKat - Kombination aus bekannten und typischen Elementen reicht für Urheberschutz nicht aus

Kombination aus bekannten und typischen Elementen reicht für Urheberschutz nicht aus

ID: 111388

Jeder Schöpfer neuer Formen strebt danach, Schutzfähiges zu schaffen und Nachahmungen zu unterbinden.

Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz zu erlangen, ist jedoch nicht mit jeder Neuschöpfung möglich, vielmehr wird eine bestimmte Schöpfungshöhe verlangt, die nicht jedem neuen Gegenstand zugesprochen wird.

(firmenpresse) - So hat das LG Köln beispielsweise am 01.07.2009 (Az.: 28 O 42/09) einem Weißbierglas, das im unteren Teil in Form eines Fußballs gestaltet ist, diese geforderte Schöpfungshöhe abgesprochen.

Es seien dabei lediglich bekannte und typische Elemente kombiniert worden, was dazu führe, dass das Glas nicht urheberrechtlich geschützt sei.
Bei Weißbiergläsern in Fußballform handle es sich z.B. nicht um schutzfähige Werke der angewandten Kunst, vielmehr sei darin nur eine schutzlose handwerkliche Leistung zu sehen. Der Gebrauchszweck des Glases gebe vor, wie die Form ausgeprägt sein dürfe.

Hierbei handle es sich lediglich um ein Glas, das themenspezifisch dem Fußball angepasst wurde und damit um eine durchschnittliche Gestaltung, die keine ausreichende Eigenart aufweise.


Fazit:
Wie dieses Beispiel zeigt, besteht nicht für jede „Neuschöpfung“ auch die Möglichkeit des Schutzes.
Um sich Prozess- oder Anmeldekosten, die auch entstehen, wenn eine Anmeldung abgelehnt wird, zu ersparen, sollte zunächst ein spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden.


© RA Axel Mittelstaedt 2009 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com



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Die Kanzlei Mittelstaedt, seit Kurzem Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Dazu gerade erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9



Leseranfragen:

Rechtsanwalt Mittelstaedt
LADM – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

LADM
RA Axel Mittelstaedt
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
Fax. 02 21 9 40 62-62
Homepage: www.ladm.com
Email: info(at)designvocat.com



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Datum: 19.08.2009 - 11:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 19.08.2009

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