PresseKat - Westfalen-Blatt: zur Polizei in NRW

Westfalen-Blatt: zur Polizei in NRW

ID: 1113987

(ots) - Die Polizei, dein Freund und Helfer - und bald
auch gebührenpflichtiger Dienstleister? Bremen verschickt Rechnungen
für Polizeieinsätze bei Fußballspielen, Baden-Württemberg lässt sich
bereits die Inobhutnahme Volltrunkener bezahlen. Und jetzt auch NRW?
Bislang ist das nur ein Vorschlag einer Oppositionspartei. Aber
länder- und parteiübergreifend scheint sich die Einsicht
durchzusetzen, dass Vater Staat nicht mehr bedingungslos und
kostenfrei jegliches Freizeitvergnügen sichern muss, das aus dem
Ruder laufen könnte. Das ist im Grundsatz richtig. Wer sich
verantwortungslos betrinkt, dem darf dafür auch eine Rechnung
präsentiert werden. Aber ist das auch immer eindeutig nachweisbar und
entsprechend rechtssicher? Oder wird der Streit um derlei
Bagatellbeträge künftig Bürokratie und Justiz beschäftigen? Das wäre
kontraproduktiv. Auf keinen Fall darf dies der Anfang einer
Entwicklung sein, die immer mehr Polizeieinsätze mit einem
Preisschild versieht. Es wäre fatal, wenn Bürger demnächst erst in
einer Gebührenordnung nachschauen müssten, bevor sie die 110 wählen.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Weser-Kurier: Kommentar von Silke Hellwig zur Rüge des Bundestagspräsidenten Badische Zeitung: Anti-Terror-Strafrecht / Nicht alle  bestrafen 
Kommentar von Christian Rath
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 26.09.2014 - 21:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1113987
Anzahl Zeichen: 1337

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Bielefeld



Kategorie:

Innenpolitik



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: zur Polizei in NRW"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Westfalen-Blatt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Westfalen-Blatt