(ots) - Zugegeben, nicht jeder wird einen Betrag von 536
Euro monatlich sofort als Bagatellegrenze akzeptieren. Dennoch haben
die nordrhein-westfälischen Parlamentarier mit den neuen Vorschriften
zur Veröffentlichung ihrer Nebeneinkünfte einen großen Schritt zum
gläsernen Abgeordneten unternommen. Manche Kritiker würden Politikern
am liebsten jede Nebentätigkeit verbieten. Das wäre falsch.
Volksvertreter sollen Kontakt zum realen Wirtschaftsleben halten.
Auch sind sie nur auf Zeit gewählt. Zu verbieten, dass sie Beruf und
Kontakte pflegen, wäre höchst unfair. Andererseits hat der Wähler ein
Recht, zu erfahren, wo und wie viel sein Abgeordneter zusätzlich
verdient. Das hat nichts mit Neid zu tun. Solche Tätigkeiten können
zu Abhängigkeiten führen. Wenn Lobbyisten selbst dem Parlament
angehören, muss das bekannt sein. Wichtig ist nicht zuletzt auch die
Höhe der Nebeneinkünfte. Bei einer Million Euro, die im Bundestag der
Rechtsanwalt und CSU-Politiker Peter Gauweiler für Nebenjobs
kassiert, stellt sich doch irgendwann die Frage, wie viel Zeit er
noch für den Hauptberuf erübrigen kann.
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