(ots) - Die meisten Ostdeutschen, das belegen letzte
Umfragen, begrüßen den Beitritt der DDR zur BRD, dessen Vollzug am
gestrigen Freitag als »Tag der Deutschen Einheit« gefeiert wurde.
Tatsächlich lässt sich schwer leugnen, dass der Beitritt nach Artikel
23 des Grundgesetzes für die meisten Ostdeutschen mehr Vor- als
Nachteile gebracht hat. Auch wenn Millionen Menschen nach der Wende
ihre Jobs verloren: Die Hälfte der Ostdeutschen sieht sich als
Gewinner der Einheit. Die heute selbstverständliche Reise- und
Meinungsfreiheit sowie die ausgeprägte Konsumkultur gab es in der DDR
nicht. Vor allem aber bleibt es ein großes Manko des Beitritts, dass
sie nach dem falschen Grundgesetzartikel vollzogen wurde. Denn im
Artikel 146 stand festgeschrieben, dass das »Grundgesetz, das nach
Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte
deutsche Volk gilt«, seine Gültigkeit an dem Tage verliert, »an dem
eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier
Entscheidung beschlossen worden ist«. Das wurde versäumt. Dass viele
Deutsche immer noch glauben, die deutsche Einheit sei unvollendet
geblieben, ist sicher auch der Tatsache geschuldet, dass man sich
damals für den bequemen Weg entschieden hat. Mit allen, noch heute
spürbaren Folgen. Zumal der 3. Oktober ein ziemlich willkürlich
gewähltes Datum ist. Man wollte so vor allem ein weiteres
DDR-Jubiläum verhindern.
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